Von Dörte Welti ‒ 11. Juli 2025

Im Kanton Zürich soll die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ausgebaut werden. In der Phase 1 der Windenergieplanung wurde eine flächendeckende Wind-Modellierung erstellt, sowie eine räumliche Negativplanung, also wo Windräder von vornherein ausgeschlossen werden können. Dieser erste Grundlagenbericht wurde im Dezember 2022 publiziert. Im Juni 2024 veröffentlichte die kantonale Baudirektion in der Phase 2 die Steckbriefe der Potenzialgebiete für die mögliche Errichtung von Windkraftanlagen im Kanton Zürich. Das auf seine Eignung überprüfte Gebiet auf dem Zollikerberg trägt die Nr. 44 und ist eines von 52 untersuchten Gebieten. In dem Steckbrief kann man die Kriterien nachlesen, die der Beurteilung zu Grunde liegen, sowie die jeweiligen Ergebnisse.
Die einzelnen Kriterien beinhalten die Schutz- und Nutzungsinteressen sowie das Leistungspotenzial der möglichen Windräder. Der ermittelte mögliche Standort am Zollikerberg befindet sich mitten im Wald auf dem Ober Salster. Das beauftragte Ingenieursbüro hat errechnet, dass dort zwei Anlagen, also zwei grosse Windräder gebaut werden könnten. Gross bedeutet 220 Meter Gesamthöhe. Der Gesamtenergieertrag wird laut dem Bericht auf jährlich 17 Gigawattstunden (GWh) geschätzt. Wenn Windparks über eine mittlere erwartete Produktion von jährlich mindestens 20 GWh verfügen, ist laut Energieertragsabschätzung die Schwelle für das nationale Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien erreicht. Folgerichtig steht im Steckbrief für den Zollikerberg, dass das nationale Interesse nicht erreicht wird. Ein weiteres negatives Kriterium im Steckbrief findet sich unter dem Stichwort Vorbehaltsgebiete: Im Punkt «Militärische Anlagen» lautet die Beurteilung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS ebenfalls negativ.
Aus dem Gemeinderat kam dazu folgende Zusatzinformation: «Windanlagen können den Flugverkehr stören (z. B. Radar). Darum soll das Potenzialgebiet in Zollikon vorerst zurückgestellt werden. Wir erwarten deswegen nicht, dass das Gebiet im laufenden Verfahren vom Kantonsrat festgesetzt wird. Jedoch bleibt das Gebiet als sogenanntes ‹Zwischenergebnis› für zukünftige Verfahren vorgemerkt. Das Festsetzungsverfahren für das Potenzialgebiet in Zollikon könnte z. B. dann wieder angestossen werden, wenn die technischen Begrenzungen durch den Flughafen gelöst werden konnten. Wir gehen nicht davon aus, dass das in absehbarer Zeit der Fall sein wird.»
Weiter ist im Bericht der regionale Wildtierkorridor festgehalten. Allein diese drei Punkte lassen die Mutmassung zu, dass das Gebiet Zollikerberg für einen Windpark nicht ideal ist. In der Phase 2 wurde auch eine Rangierung und Triage erstellt. Dabei bekam der Zollikerberg 409 Nutzungspunkte, das Gebiet liegt damit auf Rang 35 von 52 (zum Vergleich: Auf Rang 1 liegt mit 907 Nutzungspunkten der Pfannenstil).
Die Antwort des Gemeinderats auf unsere Frage, wie grundsätzlich die Haltung für oder gegen eine Windanlage sei: «Der Gemeinderat hat sich nicht grundsätzlich gegen das Potenzialgebiet ausgesprochen. Er hat in seiner Rückmeldung an den Regierungsrat aber aufgefordert, auf die Grundwasserschutzgebiete (S1, S2 und S3), auf die tangierte archäologische Zone sowie auf die Wiederaufforstung besonders Rücksicht zu nehmen. Auch wurde darauf hingewiesen, dass mit der Festsetzung des Potenzialgebiets keine Bebauungspflicht für die Eigentümer (bei uns: Holzkorporation und Altbürger) entstehen dürfe.» Eine Einzelinitiative zur Erweiterung der Abstände zum Siedlungsgebiet sei vom Souverän abgelehnt worden. Die erweiterten Abstände hätten das Potenzialgebiet de facto verunmöglicht. Der Souverän habe damit ein Zeichen gegen ein grundsätzliches Nein gegeben.
Die öffentliche Auflage des Berichts Phase 2 endete am 31. Oktober 2024. Stand aktuell: Die Baudirektion wertet derzeit die eingegangenen Rückmeldungen aus – also auch die des Zolliker Gemeinderats – und erstellt einen Mitwirkungsbericht. Die Publikation dazu erfolgt laut Website des Kanton Zürichs noch in diesem Jahr. Zum Nachlesen aller Infos: auf zh.ch in die Suchmaske das Stichwort «Windenergie» eingeben. Aufregung ob der laufenden Windenergieplanung in Bezug auf Zollikon besteht im Gemeinderat nicht. «Nach unserem Kenntnisstand ist das Potenzialgebiet Zollikon nicht mehr Bestandteil der laufenden raumplanerischen Festsetzung durch den Kantonsrat, sondern eben nur ein Zwischenergebnis», informierte Gemeindepräsident Sascha Ullmann. «Ob und wann die Diskussion zu Zollikon wieder aufgegriffen wird, steht in den Sternen. Es darf vermutet werden, dass das laufende Verfahren die kantonale und nationale Politik noch lange beschäftigen wird und Zollikon vorerst nicht zuoberst auf der Agenda des Kantons stehen dürfte. Es besteht darum kein unmittelbarer Handlungsbedarf.»
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