Von Joachim Lienert ‒ 31. Juli 2025

Wer baut, weiss: Die Kommunikation mit den Behörden braucht nicht nur Zeit und Nerven, sondern vor allem viel Papier. Unzählige Pläne und Unterlagen sind für Baugesuche einzureichen, meist in mehrfacher Ausführung. Architekturbüros, Planerinnen und Bauherren, aber auch Bauämter ächzen unisono unter den Papierstapeln, die schnell dazu führen, dass die Übersicht verlorengeht.
Der Kanton Zürich schuf rechtliche Grundlagen für die vollständige Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens im Planungs- und Baugesetz, in der Bauverfahrensverordnung und weiteren Regelwerken – und richtete eine elektronische Plattform ein: eBaugesuche.zh.ch. Die Idee dahinter: Jede Gemeinde kann sich der Plattform anschliessen und über sie ihre Baugesuche digital abwickeln – von der Eingabe über die Prüfung und Bewilligung bis zur Abnahme des Bauvorhabens. Kann, beziehungsweise muss. Denn mit Inkraftsetzung der neuen Gesetzgebung am 1. April 2024 gab der Kanton den Städten und Gemeinden drei Jahre Zeit, also bis 1. April 2027, um sich an die Plattform «eBaugesucheZH» anzubinden. Nach Ablauf dieser Frist sind Baugesuche auf Papier im Kanton Zürich gesetzlich nicht mehr zulässig. Spätestens dann müssen sämtliche Baugesuche über die Plattform eingereicht werden.
In Zollikon ist es bereits jetzt so weit. Die Gemeinde nahm während Monaten im Hintergrund Anpassungen an der IT-Infrastruktur und den Abläufen für den Anschluss an die elektronische Plattform vor. Stichtag ist der 8. August: Ab dann können Bauherren ihr Baugesuch nur noch online einreichen. Jeannine Zeller, Leiterin der Bauabteilung, beschwichtigt: «Selbstverständlich können alle Baugesuche, die vor diesem Termin eingereicht wurden, bis am Schluss in Papierform weitergeführt werden.»
Etwas anders präsentiert sich die Situation in Zumikon. Dort ist es schon seit 1. Juli 2022 möglich, Baugesuche online einzureichen. «Auch wir arbeiten an der vollständigen Umstellung, wonach Baugesuche nur noch auf elektronischem Weg eingereicht werden können», teilt Gemeindeschreiber Thomas Kauflin mit. «Aus Rücksicht auf Personen, die noch nicht den voll-digitalen Weg gehen können oder möchten, haben wir die Umstellung aber nicht mit Hochdruck forciert. Zudem haben sich die Arbeiten an der Umstellung durch unvorhergesehene Personalwechsel etwas verzögert.»
Warum gibt Zollikon Bauherrinnen nicht die Gelegenheit, weiterhin alternativ Gesuche für Baubewilligungen in Papierform einzureichen? Das liege nicht an der Gemeinde, erklärt Jeannine Zeller: «Weil wir die elektronische Möglichkeit nicht wie Zumikon schon vor dem 1. April 2024 anboten, müssen wir jetzt die vollständige Umstellung durchführen.» Zumikon dagegen darf theoretisch bis 1. April 2027 Eingaben in Papierform ermöglichen. Doch Thomas Kauflin sagt: «Auch Zumikon plant die vollständige Umstellung, voraussichtlich per Ende Jahr.» Er stellt fest, dass die Nachfrage von Bauherrschaften und Architekturbüros nach einer ausschliesslich digitalen Eingabe deutlich zunimmt. Bis zur vollständigen Umstellung müssen sie alle Pläne zusätzlich zur digitalen Eingabe auch auf Papier einreichen. «Die aktuelle Phase ist die mühsamste, weil alles doppelt bewirtschaftet werden muss. Es gibt Architekturbüros, die ihre Pläne aus diesem Grund nach wie vor nur in Papierform einreichen.»
Jeannine Zeller verspricht sich Vorteile vom neuen System. Es sei ein Legislaturziel der Gemeinde Zollikon, die Digitalisierung voranzutreiben. «Zudem ist es sehr praktisch für die Bauabteilung, weil der Kanton die Plattform zur Verfügung stellt. Wir versprechen uns eine Vereinfachung der Baubewilligungsverfahren.» Es werde alles zentralisiert und vergleichbar, das erleichtere ihre Arbeit. Die Digitalisierung eröffnet allen den Zugang zu den Ausschreibungen einer Gemeinde. Jede Person kann in jeder Gemeinde alle aktuellen Ausschreibungen abfragen. «Man kann sich, ohne einen Fuss vors Haus zu setzen, über alles orientieren, was im Kanton Zürich gebaut werden soll.» Zudem schonen die elektronischen Baugesuche die Ressourcen, weil niemand mehr Papierunterlagen – oft mehrfach – einzureichen braucht.
In Zumikon bewertet Thomas Kauflin die bisherigen Erfahrungen mit «eBaugesucheZH» als grundsätzlich positiv. «Sie sind noch etwas geprägt von der vorübergehenden Zweispurigkeit mit der Papierform neben den elektronischen Eingaben. Sobald die neuen Vorgänge vollständig etabliert sind, wird sich das Prozedere vereinfachen.» Die Plattform ist intern mit der Bausoftware der Gemeinde verknüpft und leitet Gesuchsteller Schritt für Schritt durch den Prozess der Baueingabe, um die erforderlichen Unterlagen einzureichen. «Hat die Abteilung Hochbau das Baugesuch eröffnet, wird jeder weitere Schritt über die Plattform an den Gesuchsteller übermittelt.» Das führe zu Transparenz über das Verfahren. Die Publikationen werden über die Plattform und das Amtsblatt erfolgen. Akteneinsichten am Schalter werden mehrheitlich entfallen, Gesuche – zum Beispiel um die Zustellung baurechtlicher Entscheide – können ebenfalls elektronisch eingereicht werden.
Personen, die des Digitalen nicht mächtig sind, wird es weiterhin möglich sein, die Pläne eines Baugesuchs, das sie interessiert, bei der Abteilung Hochbau einzusehen. Thomas Kauflin: «Es ist vorgesehen, dass wir ab dem Zeitpunkt der Volldigitalisierung eine Working-Station einrichten werden, an der man sich durch die Baugesuche klicken kann.» Ähnliches gilt für die Bauabteilung Zollikon, so Jeannine Zeller: «Eine Einsichtnahme in Baugesuche ist möglich, wir werden auf jeden Fall Hilfe und Anleitung leisten.»
«eBaugesucheZH» soll den Daten- und Informationsaustausch für alle Beteiligten vereinfachen und transparent gestalten. Wer ein Baugesuch einreichen oder Akten einsehen möchte, kann dies jederzeit online tun – rund um die Uhr, am Wochenende, unabhängig von den Öffnungszeiten der Baubehörde. Der Datenschutz bleibe gewährleistet, teilt die Medienstelle der Baudirektion des Kantons Zürich auf Anfrage des Zolliker Zumiker Boten mit: «Die Plattform ‹eBaugesucheZH› wurde vom Datenschutzbeauftragten abgenommen.» Es laufe dem Datenschutz nicht zuwider, dass jeder und jede Baugesuche einsehen können, «zumal die Baugesuche nur während der Auflagefrist öffentlich einsehbar sind.»
Um ein Baugesuch auf eBaugesuche.zh.ch einzureichen, muss eine Person sich identifizieren und ein Login beim Kanton erstellen. Dasselbe gilt für die Einsicht in Unterlagen. «Der Prozess ist vom Kanton festgelegt, damit er in allen Gemeinden gleich abläuft», sagt Jeannine Zeller. Auf der Website finden sich ein Erklärvideo zum Einreichen von Baugesuchen und weitere Informationen. Zollikon wird ungefähr die 70. Gemeinde im Kanton sein, die den Prozess einführt – und damit ziemlich genau im Mittelfeld aller 160 politischen Gemeinden liegen. An der Goldküste noch nicht verfügbar ist er laut Baudirektion des Kantons Zürich in Erlenbach, Herrliberg, Männedorf und Stäfa. Zumikon wiederum darf sich zu den Pionieren des elektronischen Baugesuchs zählen.
Weitere Informationen:
eBaugesuche.zh.ch
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