Von Björn Reinfried ‒ 15. August 2025

Gemäss kantonaler Volksschulverordnung dürfen Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr zwei sogenannte Jokertage beziehen, während denen sie ohne Begründung dem Unterricht fernbleiben können. Bislang sind diese Tage nach Ablauf des Schuljahres verfallen. Das hat die Zolliker Schulpflege nun geändert. Ab dem Schuljahr 2025/26 können die Tage in den einzelnen Schulstufen kumuliert, das heisst, während des Kindergartens, der Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe auf einmal bezogen werden – was neu bis zu sechs Tage sein können. Man kann sie auch vorbeziehen, sie müssen also nicht gesammelt und am Ende einer Stufe gebraucht werden.
Die Anregung für diese Änderung kommt von den Eltern und steht schon länger zur Debatte. «Damit schaffen wir die Möglichkeit, dass zum Beispiel Familien mit ausländischen Wurzeln für mehrere Tage in ihre Heimat reisen können», erklärt Claudia Irniger, Präsidentin der Schulpflege. Ein Blick in umliegende Gemeinden bestärkte die Schulpflege in ihrem Entscheid: «Andere Gemeinden beginnen ebenfalls mit dieser Praxis oder haben sie bereits umgesetzt.» Als einzige Einschränkung gelten Sperrtage in der ersten und letzten Schulwoche, während Klassenlagern oder speziellen Anlässen.
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