Forchstrasse: Widerstand gegen Millionen-Sanierung

Von Claudia Eberle-Fröhlich ‒ 24. Oktober 2025

Seit August 2025 liegen sowohl die Pläne zur Sanierung der Forchstrasse als auch diejenigen zur Anpassung an den kantonalen Velonetzplan zwischen Zollikerberg und Zumikon offiziell vor. Gegen die 24-Millionen-Sanierung gibt es Widerstand: Die Stockwerkeigentümer des betroffenen Grundstücks haben Einsprache gegen die Enteignung und gegen die geplante Mittelinsel erhoben.

Im Abschnitt zwischen dem Knoten Binzstrasse und dem Knoten Küsnachterstrasse wird die Forchstrasse zwischen Zollikerberg und Zumikon ab Oktober 2027 saniert, was voraussichtlich bis Mitte 2029 dauert. Abhängig ist der Zeitplan von den Rechtsmitteln, die allenfalls ergriffen werden. Aufgrund der ­bevorstehenden Sanierung wurde eine Radwegstudie in Auftrag ­gegeben, die auf dem kantonalen Velonetzplan basiert. Die Studie zeigt, dass die Verkehrs­sicherheit und der Komfort der Verbindung in diesem Abschnitt nicht den Standards entsprechen. Um dies zu verbessern und dem hohen Verkehrsaufkommen gerecht zu werden, wird der Rad- und Gehweg vom motorisierten Individual­verkehr getrennt. Zudem sollen im Projektperimeter drei bestehende Personenunterführungen überprüft, umgebaut und instandgesetzt werden.

Gegen das Projekt haben fast alle der 40 Eigentümer der Liegenschaft Langwattstrasse 50 innerhalb der kurzen Auflagefrist von 30 Tagen Einsprache erhoben. Dies teilte der Verantwortliche und Miteigen­tümer René Wider auf Anfrage ­mit. «Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden, die aus Sicht der Eigentümer erwähnenswert sind. Wie gefordert haben wir mehrere Anträge formuliert und begründet. Neben der Landenteignung und der nicht ortsüblichen Preisvorstellung pro Quadratmeter sind die Eigentümer der Meinung, dass die geplante Strasseninsel auf der Höhe des Mehrfamilienhauses das Ziel einer Tempoanpassung verfehlt und vielmehr ein Sicherheitsrisiko darstellt.»

Mittelinsel als Schikane

Bereits im Juni 2022 reichten drei Eigentümer eine Einwendung ein mit der Forderung, die Forchstrasse solle für Velofahrer und Fussgänger sicherer gemacht werden. Eine Win-Win-Win-Situation würde jedoch erst entstehen, wenn gleichzeitig Lärm und Feinstaub reduziert und so die Wohn- und Lebensqualität für Mensch und Tier entlang der Strasse zusätzlich erhöht würde. Sie schlugen bereits damals vor, Tempo 60 auf der ganzen Strecke zwischen Zumikon und Zollikerberg einzuführen. Dies würde auch den Beschleunigungslärm reduzieren.

Die aus verschiedener Sicht unsinnige und gefährliche «Mittelinsel» würde die Schikane auf gerader Strecke hinfällig machen. Der ­Verkehr könnte ruhig rollen, und die Fahrradfahrenden sowie die Fussgängerinnen und Fussgänger wären bei Tempo 60 km/h viel ­weniger gefährdet als bei Tempo 80 km/h. Dadurch würde allenfalls eine Landabtretung oder ein Verkauf an den Kanton überflüssig und der Zugang zur Liegenschaft nicht beeinträchtigt.

Auf der Höhe Hochhaus Langwattstrasse ist bei der Forchstrasse ein «Eingangsportal» in Form einer Strasseninsel geplant. (Bild: cef)
Auf der Höhe Hochhaus Langwattstrasse ist bei der Forchstrasse ein «Eingangsportal» in Form einer Strasseninsel geplant. (Bild: cef)

Argumente der Baudirektion

Gemäss Sascha Rhyner von der Medienstelle Baudirektion Kanton Zürich ist vorgesehen, dass die Geschwindigkeit von der Liegenschaft Langwattstrasse 50 bis zur Orts­tafel von heute 80 auf 60 km/h gesenkt wird. Mit dem «Eingangsportal Strasseninsel» entstehe ein optisches Signal. Autofahrende sollen bewusst wahrnehmen, im Innerortsbereich zu sein. Auf die Frage, warum das Teilstück nach der Kreuzung Küsnachterstrasse bis zur Binzstrasse in Zollikerberg nicht auf 50 oder 60 km/h reduziert ­werde, antwortete Sascha Rhyner: «Grundsätzlich ist für die Fest­legung von Geschwindigkeiten im Kanton Zürich die Kantonspolizei zuständig. Die Höchstgeschwindigkeiten auf Schweizer Strassen sind in Artikel 4 der Verkehrsregelverordnung (VRV) festgeschrieben. Von dieser Regelung darf gemäss Artikel 108 der Signalisationsverordnung nur abgewichen werden, wenn dadurch der Verkehrsablauf verbessert werden kann, ohne dass dies Nachteile für die Sicherheit und die Umwelt mit sich bringt.»

Zur Veloverbindung über den Chalten­stein erklärt er: «Die Verbindung fernab der Forchstrasse wurde geprüft. Im Richtplan ist die Veloroute so festgelegt, wie sie nun geplant ist, das ist behördenverbindlich. Ausserdem zeigen Erfahrungen, dass Velofahrende die direkteste Verbindung wählen. Entsprechend wird die Infrastruktur geplant. Durch die Neugestaltung mit einem Rad-Gehweg wird dieser Abschnitt künftig auch attraktiv werden.»

Naturschutz gewährleistet

Und was ist mit dem Fadacher­weiher, der gleich neben der zu ­sanierenden Forchstrasse liegt?
«Im Projekt des Kantons wird das ­Naturschutzgebiet um den Fad­acher­weiher nicht angetastet», beantwortet Gemeinderat und Bauvorstand Dorian Selz unsere Frage. «Es sind auch keine Baupisten in diesem Gebiet vorgesehen. Daher sind keine Enteignungen im Naturschutzgebiet geplant. Die Forchstrasse wurde sogar etwas schmaler konzipiert als ursprünglich vorgesehen.»

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