Von Björn Reinfried ‒ 14. November 2025

Im beleuchtenden Bericht zur kommenden Gemeindeversammlung führt der Gemeinderat seine Argumente an für die revidierte Entschädigungsverordnung. Seit der letzten umfassenden Revision 2013 hätten sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert: Die Anforderungen seien gestiegen, die öffentliche Erwartungshaltung habe sich gewandelt und die Vereinbarkeit von Beruf und Behördentätigkeit sei anspruchsvoller geworden – insbesondere durch Sitzungen, die vermehrt tagsüber stattfänden und so mit der regulären Arbeitstätigkeit kollidierten.
Die überarbeitete Fassung soll per 1. Juli 2026 in Kraft treten mit dem Ziel, die Entschädigungen zeitgemäss, transparent und administrativ effizient zu gestalten. Ein Exekutivamt wird in seiner Verantwortung und zeitlichen Beanspruchung mit einer leitenden Kaderstelle in einer Unternehmung verglichen.
Die Grundvergütung für die Behördenmitglieder wird erhöht, Sitzungsgelder werden abgeschafft und pauschal in die Vergütung einbezogen. Die Spesenpauschalen werden für die Präsidien erhöht und für die übrigen Behördenmitglieder gesenkt – da für erstere höhere Aufwände und mehr Repräsentationsauftritte anfallen. Mit den Änderungen wird auch die Teuerung berücksichtigt.
Für das Gemeindepräsidium wird mit einer Entschädigung von 150 000 Franken pro Jahr gerechnet, wobei das Pensum bei 50 Prozent liegt. Mit den 3000 Franken Spesen beläuft sich das Salär auf jährlich 78 000 Franken. Für das Schulpräsidium wird mit 140 000 Franken gerechnet. Mit Spesen beläuft sich das Salär dieser 40-Prozent-Stelle auf 58 500 Franken. Für Gemeinderatsmitglieder gilt derselbe Schlüssel, was mit einem 30-Prozent-Pensum und Spesen ein Jahresgehalt von 44 000 Franken ergibt. Insgesamt führen diese Anpassungen zu jährlichen Mehrkosten von 47 498 Franken.
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