Mehr Sitzungsgelder für Behördenmitglieder

Von Aline Sloksnath ‒ 21. November 2025

Die Zumiker Gemeindeversammlung stimmt am 29. November über die Teilrevision der Verordnung der Behördenent­schädigung ab. Die Erhöhung der Sitzungsgelder steht im Vordergrund.

Aktuell erhalten alle Behördenmitglieder, Verwaltungsmitarbeitenden und Wahlbüro­mitglieder ein Sitzungsgeld von 50 Franken pro Stunde. Seit zehn Jahren wurde der Betrag nicht mehr angepasst. Die Verordnung selbst sieht vor, dass sie im Jahr vor den Erneuerungswahlen auf Antrag der Behörden von der Gemeindeversammlung überprüft und allenfalls angepasst werden muss. Nächsten März stehen die kommunalen Gesamt-Erneuerungswahlen an. Für den Gemeinderat der richtige Zeitpunkt. Er hat die Verordnung «unter die Lupe» genommen und unterbreitet dem Souverän nun den Vorschlag zur Teilrevision. Ab der nächsten Legislatur sollen die Behördenmitglieder pro Stunde Sitzung 60 Franken erhalten. «Damit soll den hohen Anforderungen an die Behördenämter besser Rechnung getragen werden», heisst es in einer Medienmitteilung.

Die Höhe der Grundentschädigungen soll indessen unverändert bleiben – diese wurde 2022 angehoben. Ein Blick nach Zollikon und Küsnacht zeigt, wer in einer Zumiker Behörde sitzt, wird schlechter entschädigt als die Kolleginnen und Kollegen in den Nachbarsgemeinden. «Bei der Behördenentschädigung handelt es sich nicht um eine allumfassende Pauschalentschädigung. Da die Arbeitsbelastung in den Ressorts ungleichmässig verteilt ist, wird der effektiv anfallende Arbeitsaufwand zusätzlich mit einem Sitzungsgeld abgegolten», heisst es im Bericht zur Teilrevision. «Auch soll die Ausübung einer Behördentätigkeit attraktiv bleiben. Der Gemeinderat möchte gerne an diesem Grundsystem festhalten.»

Fragen klären

«In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass regelmässig Fragen entstehen, für welche Einsätze von Behördenmitgliedern ein Sitzungsgeld ausgerichtet wird», schreibt der Gemeinderat. Daher sieht die vorgeschlagene Teilrevision auch eine sprachliche Konkretisierung vor. Der Anhang soll überarbeitet werden und durch textliche Bereinigungen und Ergänzungen mehr Klarheit schaffen. Beispielsweise soll klar geregelt werden, dass ein Repräsentationsaufwand ohne Verpflichtungen unter die Pauschalentschädigung fällt, sofern das Mitglied nicht als offiziell delegierte Person der Behörde auftritt. Ebenso Sitzungen mit der eigenen Abteilung, Apéros oder gemeinsame Essen. Neu mit Sitzungsgeld entschädigt werden soll die Teilnahme an Orientierungsveranstaltungen oder Weiterbildungen, die im Interesse der Gemeinde liegen.

Geschätzte Kosten

Was die Teilrevision kosten wird, sei nicht einfach zu bestimmen. «Die finanziellen Auswirkungen für die textlichen Anpassungen im Anhang der Verordnung sind schwer zu beziffern. Tendenziell werden die Auszahlungen leicht zunehmen», schätzt der Gemeinderat in seinem Bericht.

Letztes Jahr erhielt jedes Gemeinderatsmitglied durchschnittlich 9100 Franken Sitzungsgelder. Ab der neuen Legislatur rechnet der Gemeinderat mit 1800 Franken mehr. Auch die Sitzungsgelder von Schulpflege, Sozialbehörde und RPK werden durch die Teilrevision um zehn Franken angehoben. «Deren Mitglieder absolvieren zwar zusammen etwas mehr Sitzungen als der Gemeinderat; die Repräsentationsaufgaben und anderen Verpflichtungen liegen aber deutlich tiefer», heisst es dazu. Sowohl bei den Kadermitarbeitenden der Gemeindeverwaltung als auch beim Wahlbüro wird mit je 3000 Franken mehr pro Jahr gerechnet.

Die Hochrechnung ergibt ins­gesamt eine Erhöhung der Sitzungsgelder von schätzungsweise 31 000 Franken pro Jahr. Der Gemeinderat empfiehlt dem Souverän, die Vorlage anzunehmen.

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