Von Aline Sloksnath ‒ 12. Dezember 2025

Der Deponiestandort Brunnenwisen soll nun als Ersatzstandort für die vorgesehene Deponie Neuweid in Maur in den kantonalen Richtplan eingetragen werden. Das hat der Regierungsrat Ende November beschlossen.
Rückblick: Bei der Teilrevision des kantonalen Richtplans 2024 wurden 20 neue Deponiestandorte und drei Erweiterungen aufgenommen. Das Areal Brunnenwiesen im Zollikerberg wurde als ein möglicher Standort ausgewählt. Im Februar 2025 beantragte die Gemeinde dessen Streichung aus der Teilrevision und rief die Bevölkerung auf, sich ebenfalls dafür einzusetzen. Nebst dem Gemeinderat und Privatpersonen reichte auch die Interessensgemeinschaft (IG) DepoNIE-Zollikon.ch ihre Einwendung ein.
In der kantonalen «Gesamtschau Deponien» sind Kriterien festgelegt, die einen Deponiestandort ausschliessen. Dazu gehören, dass in Siedlungsgebieten ein Puffer von 100 Metern gegeben sein muss und dass keine Lebensräume geschützter Arten und Arten der Roten Liste betroffen sein dürfen. Beides sei beim Standort Brunnenwisen gegeben, wendete unter anderem die IG ein. «Trotz des nachgewiesenen Vorliegens klar definierter und im Voraus veröffentlichter Ausschlusskriterien werden diese ignoriert und wird im Mitwirkungsbericht nicht darauf eingetreten», sagt Christian Baertschi, Vertreter der IG DepoNIE-Zollikon.ch, auf Anfrage. Deswegen sehe die IG den Entscheid des Regierungsrats, am Standort Brunnenwisen festzuhalten, «als nicht haltbar» an. «Der Bericht operiert mit allgemeinen KI-Formulierungen zu ‹deponietypischen› Auswirkungen und verschiebt die Auseinandersetzung mit genau diesen vorab definierten Ausschlusskriterien in spätere Projektphasen. Entgegen den eigenen Spielregeln des Verfahrens.»
Ein Blick in den Mitwirkungsbericht zeigt, dass, nebst sieben weiteren, diese zwei Kritikpunkte zwar aufgenommen wurden, die Antworten aber oberflächlich erscheinen. So steht unter dem Punkt, in dem es unter anderem um den Verzicht aufgrund des Naturschutzes geht: «Eine Deponie beeinflusst immer auch die lokalen Natur- und Umweltverhältnisse. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden diese detailliert abgeklärt und soweit möglich vor Ort kompensiert. Manche alten Deponien und Gruben sind deshalb heute wertvolle Naturschutzgebiete.» Auf die geschützten Pflanzen- und Tierarten, auf die sich die IG in ihrer Einwendung unter anderem gestützt auf ein Gutachten beruft, wird an dieser Stelle nicht eingegangen. Christian Baertschi findet dafür klare Worte: «Aus Sicht der IG ist dies vergleichbar mit einem Fussballspiel, bei dem nach dem Anpfiff die Torpfosten verschoben werden: Zunächst werden klare Ausschlusskriterien veröffentlicht und zur Grundlage des Mitwirkungsverfahrens erklärt, später werden sie beim unliebsamen Standort einfach ignoriert.»
Im Rahmen der öffentlichen Auflage sind rund 2800 Einwendungen eingegangen. «Es ist nicht möglich im Mitwirkungsbericht auf jede einzeln einzugehen. Sie werden deshalb üblicherweise strukturiert und zusammengefasst. Verschiedene Einwendungen können nicht auf Stufe Richtplan abschliessend behandelt werden, sondern werden im Gestaltungsplanverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung genauer geprüft», heisst es seitens der kantonalen Baudirektion auf Nachfrage. Im Richtplan gehe es um einen sogenannten Punkteintrag, bei dem nur die ungefähre Lage eines Standorts bezeichnet werde. «Die genaue Ausgestaltung ist nicht Bestandteil des Richtplaneintrags. Zu beachten ist auch, dass der Standort Zollikon zweite Priorität hat. Die Detailplanung wird somit später anhand der dann gültigen Voraussetzungen durchgeführt werden.» Zum Punkt mit den schützenswerten Arten heisst es weiter: «Die Bewertung hinsichtlich Naturwerten basiert auf Inventaren überkommunaler Bedeutung. Die Hinweise zu geschützten Arten werden aufgenommen und im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung im Gestaltungsplanverfahren eingehender geprüft.» Ähnlich tönt es beim 100-Meter-Puffer zum Siedlungsgebiet: «Je nach Ausgestaltung der Deponie, unter anderem definitiver Perimeter und Sichtschutzmassnahmen, stellt dies keinen zwingenden Ausschluss dar.» Auch das würde erst im Gestaltungsplanverfahren mit Einbezug der betroffenen Gemeinde und Grundeigentümerschaft behandelt und festgelegt werden.
Gemeinderat und Bauvorsteher Dorian Selz zeigt sich überrascht, dass der Regierungsrat am Standort Brunnenwisen auf diese Art festhält. «Wir werden die veröffentlichten Unterlagen sorgfältig prüfen und uns weitere Schritte überlegen», wird er in einer Medienmitteilung zitiert. Da sich der Gemeinderat darüber noch nicht beraten hat, kann die Gemeinde noch keine konkreteren Angaben zu weiteren Schritten machen. Eine ausführliche Stellungnahme erfolge zu einem späteren Zeitpunkt.
Aus taktischen Gründen möchte auch die IG derzeit noch keine detaillierteren Angaben zum weiteren Vorgehen machen. Doch klar ist laut Christian Baertschi: «Sollte der Kantonsrat diesen Standort trotzdem bestätigen, sieht sich die IG veranlasst, weitere politische und rechtliche Schritte zu prüfen, um durchzusetzen, dass die im Verfahren versprochenen Kriterien und demokratischen Spielregeln tatsächlich angewendet werden.» Über den Regierungsratsentscheid muss noch der Kantonsrat beraten.
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