Von Aline Sloksnath ‒ 19. Dezember 2025
In der Schweiz wird Solidarität grossgeschrieben. Sie ist sogar in der Präambel der Schweizer Bundesverfassung verankert. Zeigen tut sie sich im Solidaritätsprinzip der Versicherungen, in den jährlichen Milliarden an Spendengeldern aus der Bevölkerung, oder in den Inland- und Auslandhilfen sowie den Not- und Soforthilfen, die Schweizer Gemeinden jedes Jahr leisten.
In seinem jüngsten Sitzungsbericht informiert der Gemeinderat, welche Institutionen er dieses Jahr unterstützt hat. Die Projekte sind divers: So wurde unter anderem in der Walliser Gemeinde Saas-Balen der Bau einer behindertengerechten Toilette auf dem Dorfplatz unterstützt, im bündnerischen Ilanz ein Ersatz für den Schulbus mitfinanziert und die Kinderspitex Schweiz berücksichtigt. Zusätzlich spendete die Gemeinde im Rahmen der Patenschaft Berggemeinden 20 000 Franken für die Nothilfe beim Erdrutsch in Blatten. Im Ausland hat sich die Gemeinde finanziell am Neubau einer Schule in Lamu/Kenia, der Sanierung einer Orgel in Havanna und einem Projekt zur Bildungs-Unterstützung von Jugendlichen in El Salvador beteiligt.
Wer entscheidet, welche Projekte unterstützt werden? «Der Gesamtgemeinderat hat die Befugnis zu den Entscheidungen für die Inlandhilfe, Auslandhilfe und Nothilfe an den Gemeindepräsidenten delegiert. Stefan Bührer bespricht die entsprechenden Entscheide jeweils mit mir», erklärt Gemeindeschreiber Thomas Kauflin auf Anfrage. Anders als in der Gemeinde Zollikon hat die Gemeinde Zumikon kein Merkblatt oder Richtlinien
für die Freigabe von Hilfsgeldern. «Wir prüfen die Gesuche jeweils im Einzelfall.» Bei der Nothilfe werde immer geprüft, wo der Einsatz der Gelder Sinn ergibt. Die Beträge würden meistens bei Naturkatastrophen eingesetzt. So auch 2025, als die Gemeinde 20 000 Franken der NGO Save the Children für die Nothilfe nach dem schweren Erdbeben in Myanmar und Thailand spendete.
«Bei der Auslandhilfe ist es immer etwas schwieriger, die Gelder wirklich sinngerecht einzusetzen. Normalerweise lassen wir diese Beträge kleineren Hilfsinstitutionen zukommen, zu denen irgendeine Beziehung besteht», so Thomas Kauflin, «entweder von uns bekannten Personen aus Zumikon oder dem näheren Umfeld».
«Bei der Inlandhilfe konzentrieren wir uns nach Möglichkeit auf sinnvolle Projekte in der Nähe. In den vergangenen Jahren haben wir vorwiegend soziale Institutionen unterstützt. Dieses Jahr war die Unterstützung etwas breiter ausgelegt.» Die Auflistung im Sitzungsbericht zeigt, im Kanton Zürich wurde lediglich ein Projekt berücksichtigt: 10 000 Franken gingen an den Neubau eines Wohnheims der Stiftung Humanitas in Horgen.
Ein Blick ins Budget 2026, das die Gemeindeversammlung Ende November genehmigte, zeigt: Der Betrag für die Auslandhilfe fällt nächstes Jahr kleiner aus. Seit Jahren budgetiere die Gemeinde für die Inlandhilfe 50 000 Franken plus 10 000 Franken für die Nothilfe in der Schweiz, erklärt der Gemeindeschreiber. Für die Auslandhilfe, die eigentlich nur aus Nothilfe bestehe, seien jeweils 15 000 Franken vorgesehen – 50 000 Franken weniger als dieses Jahr. Warum? «An der Budgetversammlung im November 2024 stellte ein Stimmberechtigter den Antrag, für 2025 auch einen Betrag von 50 000 in der Auslandhilfe zu budgetieren. Diesem Antrag wurde zugestimmt, so nahmen wir das nachträglich noch ins Budget auf.» Für das Budget 2026 sei der Gemeinderat wieder auf die ursprünglichen Beträge von 2024 zurückgegangen. Einen ähnlichen Antrag wie vor einem Jahr gab es an der diesjährigen Budgetgemeindeversammlung nicht.
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