Verloren und gefunden

Von Aline Sloksnath ‒ 16. Januar 2026

Rund vierzig Gegenstände landen in Zumikon jährlich im Fundbüro. Das summiert sich mit der Zeit. Denn bis 2026 fehlte ein Reglement darüber, wie mit nicht abgeholten Fundsachen umzugehen ist.

In Zumikon stapeln sich die Boxen mit Fundsachen. (Bild: zvg)
In Zumikon stapeln sich die Boxen mit Fundsachen. (Bild: zvg)

Die Fundgegenstände stapeln sich. Im Keller der Gemeindeverwaltung und auf dem Posten der Gemeindepolizei, zu der das Fundbüro gehört, türmen sich die Kisten der letzten Jahre. Der Grund: Bislang verfügte die Gemeinde über kein Reglement zum Umgang mit Fundsachen. Es wurde nie klar geregelt, was mit nicht abgeholten Dingen passiert. Seit dem 1. Januar ist dies anders. Mitte Dezember verabschiedete der Gemeinderat ein entsprechendes Reglement.

«Ich sah es als dringend an, ein solches Reglement zu erstellen. Eines, das die Bereiche der Aufbewahrung und schlussendlich auch der Verwertung klar regelt», sagt Roger Ryser, Polizeichef und Leiter Sicherheit der Gemeinde Zumikon, auf Anfrage. «Es werden nicht nur Kleingegenstände wie Brillen oder Autoschlüssel abgegeben, sondern auch grössere Objekte. Diejenigen, die bis heute keinem Eigentümer zugeordnet werden konnten, beanspruchen zunehmend viel Platz.»

Zweites Leben für Verlorenes

Das neue Reglement regelt nicht nur die Entgegennahme und Lagerung der Fundsachen, sondern auch, wie gewisse Gegenstände ein zweites Leben bekommen können, wenn sich keine Besitzerin oder kein ­Besitzer innert Jahresfrist meldet. «Finderinnen und Finder werden künftig nach Ablauf der Frist vom Fundbüro darüber informiert, dass der aufgefundene Gegenstand an sie übergeht und abgeholt werden kann, sofern Interesse besteht», erklärt ­Roger Ryser. Wird ein Fundgegenstand nach dieser Benachrichtigung innerhalb von drei Monaten nicht durch die Finderin oder den Finder abgeholt, wird er weiterverwertet. Gefundene Velos beispielsweise werden an einer lokalen Velobörse verkauft. Die meisten übrigen Gegenstände werden versteigert. «Aufgrund des Datenschutzes können jedoch Laptops, Mobiltelefone oder Tablets nicht einfach weitergegeben werden, sondern müssen komplett bereinigt und neu aufgesetzt werden», präzisiert Roger Ryser. Der technische Aufwand dafür sei erheblich. Aus diesem Grund werden diese Gegenstände an fundsachenverkauf.ch übergeben, wo sie fachgerecht aufbereitet und anschliessend versteigert werden. Doch nicht allen besitzerlosen Fundgegenständen kann ein zweites Leben gegeben werden: «Verderbliche Waren oder Gegenstände von geringem Wert, welche nicht innert kurzer Zeit durch den Eigentümer beansprucht und abgeholt werden, werden entsorgt. Hierzu gehören auch gebrauchte Socken oder Unterhosen, welche sich in abgegebenen Sporttaschen befinden.»

Brillen, Schlüssel und ein Zelt

Jährlich werden rund vierzig Fundgegenstände bei der Gemeindepolizei abgegeben. «Diese Anzahl ist für die Grösse unserer Gemeinde normal. Es ist weder besonders viel noch wenig», erklärt Roger Ryser. Zu den häufigsten Fundstücken zählen Brillen, Schlüssel und Taschen mit Kleidern. «Jedes Jahr werden aber auch Mobiltelefone, Tablets, Laptops und Portemonnaies bei uns abgegeben, welche grösstenteils vermittelt werden können.»

Es finden sich aber auch immer wieder ungewöhnlichere Gegenstände. «Das skurrilste und zugleich platzintensivste Fundstück der letzten Jahre ist sicherlich das Zelt eines Ausstellers am Dorfmarkt», erzählt Roger Ryser. «Trotz Nachfrage bei den einzelnen Standbetreibenden scheint das Zelt niemandem zu gehören und befindet sich weiterhin bei uns im Fundbüro.» Vielleicht freut sich ja bald die betreffende Finderin oder der Finder über ein neues Zelt – nach dem neuen Reglement wäre dies nun möglich.

Das Fundbüro Zumikon publiziert die Fundgegenstände unter www.easyfind.ch

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