Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 23. Januar 2026
Die Berichterstattung über Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen der anstehenden Gemeinderatswahlen gehört zum Kernauftrag einer unabhängigen Lokalzeitung. Unsere Demokratie lebt davon, dass sich die Bevölkerung ein fundiertes Bild von den Personen machen kann, die sich zur Wahl in ein öffentliches Amt stellen. Die Stimmbürgerinnen müssen beurteilen können, ob eine Kandidatin oder ein Kandidat sich dafür eignet, im Auftrag des Stimmvolks tätig zu sein.
Um diesen Kernauftrag erfüllen zu können, ist es journalistische Pflicht, Hinweisen nachzugehen, die von mehreren Seiten an die Redaktion herangetragen werden und allenfalls ein öffentliches Interesse betreffen. Unsere Redaktion prüft solche Angaben sorgfältig und sucht den direkten Kontakt zu den betroffenen Personen, um eine ausgewogene, faktenbasierte Berichterstattung sicherzustellen. Es gehört zu gutem, unabhängigem Journalismus, dass man manchmal einem Gerücht oder Vorwürfen nachgehen muss, um Fakten von Behauptungen zu trennen.
Genau das wollte der Zolliker Zumiker Bote tun. Wir wollten den Wahrheitsgehalt von Vorwürfen prüfen, die seit mehreren Wochen in der Gemeinde Erlenbach kursieren. Diese betreffen unter anderem die Gemeindeschreiberin Adrienne Suvada,
die sich im März für die SVP als Gemeindepräsidentin und Gemeinderätin von Zollikon zur Wahl stellt. Der Zolliker Zumiker Bote wollte von Adrienne Suvada ihre Sicht der Dinge erfahren, um die Vorwürfe objektiv zu prüfen und die Fakten neutral und transparent zu ermitteln. Dies immer mit einem Bezug zu ihrer möglichen künftigen politischen Tätigkeit in der Gemeinde Zollikon. Unser Redaktionsleiter konnte am Montag, 5. Januar, kurz mit ihr telefonieren und bot ihr an, sich zu einem persönlichen Gespräch zu treffen. Dieses Angebot wurde nicht wahrgenommen, worauf der Redaktor ihr am darauffolgenden Donnerstag per E-Mail sechs Fragen mit der Bitte um Beantwortung stellte. Erneut schrieb er ihr: «Sehr gerne können wir uns auch persönlich treffen.» Einen Tag später schrieb Adrienne Suvada zurück, sie werde die Fragen am Montag, 12. Januar, beantworten. Statt ihrer Antworten erhielt der Zolliker Zumiker Bote am Montagnachmittag per E-Mail einzig aufgrund der gestellten Fragen ein viereinhalbseitiges Dokument mit dem Titel «Dringende Abmahnung und Unterlassungsaufforderung / Nicht zur Publikation zugelassen» von einer grossen Anwaltskanzlei, die sie in Sachen Reputationsschutz vertritt. Die «Dringende Abmahnung» ist verknüpft mit der Untersagung einer Publikation von konkreten Vorwürfen oder Gerüchten und dem Vorbehalt rechtlicher Schritte.
Der Zolliker Zumiker Bote hat versucht, den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe und Gerüchte zu ermitteln, sofern er deren Klärung als von öffentlichem Interesse in unserem Verbreitungsgebiet beurteilt. Es ist unsere demokratische Pflicht im Sinne der vierten Gewalt, die die Medien in unserem politischen System darstellen, zu berichten. Die Stimmbürgerinnen und -bürger haben das Recht, fair und transparent über Fakten informiert zu werden, die relevant für die Gemeinde sind. Insbesondere, da es in diesem Fall um die politische Führung von Zollikon geht. Die schweizerische Bundesverfassung überträgt ebenso wie die Verfassung des Kantons Zürich der stimmberechtigten Bevölkerung das Wahlrecht, wen sie in diese Führung wählen möchte. Dafür muss es den Medien möglich sein, frei und transparent zu informieren, selbstverständlich ohne den Persönlichkeits- und Datenschutz zu missachten.
Der Zolliker Zumiker Bote lässt sich weder einschüchtern noch instrumentalisieren. Weder von einer Partei, noch von Personen oder Behörden. Wir wollten zu keiner Zeit Gerüchte verbreiten. Wir wollten mit unseren Fragen abklären, wo die Fakten liegen, und der Kandidierenden Gelegenheit zur Stellungnahme auf Vorwürfe geben. Wir wollten prüfen, ob sich darauf basierend eine Berichterstattung aufdrängt, die für unsere Leserinnen und Leser relevant ist, damit sie sich ein objektives Bild von den Sachverhalten machen können. Die Berichterstattung des Zolliker Zumiker Boten folgt allein journalistischen Grundsätzen und dient dem öffentlichen Informationsinteresse. Eine kritische, sachlich begründete Recherche ist ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Kontrolle und kein Eingriff in den Wahlprozess. Die Aufgabe einer freien Presse ist es, zur Meinungsbildung beizutragen, Transparenz zu schaffen und öffentliche Diskussionen zu ermöglichen – mit Respekt vor allen Beteiligten.
Ein viereinhalbseitiges Anwaltsschreiben auf sechs Fragen lässt zwangsläufig mehr Fragen entstehen. Wir werden über den weiteren Verlauf informieren, wenn es uns möglich ist.
Rafaela Devonas-Eberle, Verlegerin
Joachim Lienert, Redaktionsleitung
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