Von Dominique Pierre Lüthi ‒ 30. April 2026

Südlich des Dufourplatzes liegt die Villa Meier-Severini auf einem rund 4300 Quadratmeter grossen Grundstück mit Blick auf den Zürichsee. 1923 als Einfamilienhaus erbaut, ging die Liegenschaft 1950 in den Besitz der Gemeinde Zollikon über. Seit den 1980er-Jahren finden dort regelmässig kulturelle Anlässe statt. Die bisherige Nutzung ist jedoch langfristig nicht mehr möglich, da die Anforderungen an eine öffentliche Nutzung nicht erfüllt sind. Die Villa entspricht in ihrer heutigen Form nicht den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Ziel ist es, die bestehende Substanz so weiterzuentwickeln, dass eine dauerhafte und rechtskonforme öffentliche Nutzung möglich wird. Die Gemeindeverwaltung will dazu vertieft prüfen, welche Massnahmen notwendig sind und wie sich diese mit der bestehenden Bausubstanz vereinbaren lassen.
Grundsätzliches Ziel ist es, die Villa und die Gartenanlage langfristig für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es soll ein Ort sein, an dem verschiedene Aktivitäten stattfinden können. Vorgesehen sind Vorträge, kleinere Konzerte und zivile Trauungen. «Es soll ein Ort für die Bevölkerung werden. Auch wenn keine Veranstaltungen stattfinden, soll die Villa als Aufenthaltsort genutzt werden. Die Menschen sollen vorbeikommen können, einen Kaffee trinken und dort verweilen», sagt Bruno Heller, Leiter des Ortsmuseums Zollikon. Im Obergeschoss sind Wechselausstellungen vorgesehen – von Kunstausstellungen bis zu ortsgeschichtlichen Themen. Gleichzeitig soll
die Villa für Vereine, Schulen und weitere Akteure aus der Gemeinde offen sein. Für Bruno Heller ist
die Vision klar: «Es soll ein Haus werden, das verbindet. Man soll hineingehen, sich über Zollikon informieren und Veranstaltungen geniessen können.» Für ihn ist die Villa ein Ausgangspunkt, von dem aus sich die ganze Gemeinde entdecken lässt.
Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Denn bei einem kantonal geschützten Objekt wie der Villa Meier-Severini, bei dem Haus und Garten vollständig unter Denkmalschutz stehen, ist jede Veränderung ein Eingriff ins Ganze und muss sorgfältig abgestimmt werden. Denkmalschutz und Barrierefreiheit sind zentrale Anforderungen des Projekts und müssen gleichermassen erfüllt werden, damit die Villa künftig öffentlich genutzt werden kann. Was in einem privaten Wohnhaus genügen würde, reicht hier nicht aus. So braucht es zum Beispiel einen Lift, angepasste Fluchtwege, erneuerte technische Anlagen und zeitgemässe sanitäre Einrichtungen. Insbesondere im Untergeschoss bestehen bauliche Defizite, die vertieft abgeklärt werden müssen. Einzelne Massnahmen greifen ineinander und lassen sich nicht unabhängig voneinander planen. Ein Lift hat Auswirkungen
auf die Gebäudetechnik, und der Brandschutz beeinflusst die Raumaufteilung. Deshalb wird im Kreditantrag von einer «gesamtheitlichen Projektbetrachtung» gesprochen. Ziel sei es, Denkmalschutz, gesetzliche Vorgaben und zukünftige Nutzung gemeinsam zu planen und aufeinander abzustimmen.
Mit der Grundlagenermittlung werden diese offenen Punkte systematisch geklärt. Dazu gehöre eine Untersuchung des baulichen Zustands der Villa, etwa der Sanitärleitungen und der Gebäudetechnik, sowie Fachgutachten im Bereich Denkmalpflege. Auch die Gartenanlage wird vertieft analysiert, um zu klären, welche Anpassungen dort möglich sind.
Trotz aller Herausforderungen sieht Bruno Heller im Denkmalschutz auch eine Chance. «Projekte kommen dadurch oft besser zustande, weil man sich intensiver mit den Gebäuden auseinandersetzt und passende Lösungen findet.» Dass der Aufwand grösser ist als zunächst angenommen, zeigte sich erst im Detail. Die denkmalpflegerischen und rechtlichen Anforderungen müssen genauer geprüft werden, als ursprünglich angenommen. Die Komplexität des Projekts wurde in frühen Phasen noch nicht vollständig erkannt. Bis zur geplanten Gemeindeversammlung im März 2027 sollen die zentralen Grundlagen vorliegen.
Der Kredit von 178 000 Franken bildet also die Basis für die nächsten Schritte. Fachgutachten und technische Untersuchungen sollen ein möglichst klares Bild liefern. Wie hoch die Gesamtkosten ausfallen, ist derzeit noch offen. Vorausgesetzt, die Gemeindeversammlung stimmt dem Ausführungskredit
im März 2027 zu, folgen im selben Jahr die Projektierung und das Baubewilligungsverfahren. Bis dahin gilt es noch verschiedene Abklärungen und Entscheidungen zu treffen. Offen ist auch die zukünftige Nutzung des heutigen Ortsmuseums an der Oberdorfstrasse. Bisher wurde davon ausgegangen, dass der Betrieb ins geplante Kulturhaus integriert wird. Im Zuge der laufenden Abklärungen wird nun geprüft, welche zukünftigen Nutzungen für die Liegenschaft in Frage kommen. Diese erfolgen in Abstimmung mit dem Gemeinderat.
Die Bauarbeiten werden frühestens 2028 beginnen. Eine Eröffnung des Kulturhauses ist derzeit gegen Ende 2029 vorgesehen. Sollten sich die Anforderungen als zu aufwendig oder die Kosten als zu hoch erweisen, werden auch Alternativen geprüft. Doch viele bauliche und rechtliche Anforderungen müssen unabhängig von der Nutzung erfüllt werden. Wollte man die Villa als Wohn- oder als Gewerbehaus nutzen, wäre dies kaum mit weniger hohen Eingriffen verbunden. Eine dauerhafte öffentliche Nutzung steht ohnehin im Vordergrund. Ob und wie die Villa Meier-Severini zum Kulturhaus wird, entscheidet voraussichtlich die Gemeindeversammlung im März nächsten Jahres. Gelingt das Projekt, gewinnt Zollikon nicht nur einen kulturell bedeutenden Ort, sondern einen, der allen offensteht.
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