Gesetzesartikel Stalking: Maturandin ausgezeichnet

Von Joachim Lienert ‒ 22. Mai 2026

«Stalking darf nicht sein», liest man zurzeit auf Plakaten im ganzen Kanton. Dem brisanten Thema Stalking hat sich auch eine Zumiker Maturandin gewidmet. Ihre Maturitätsarbeit wurde als eine der besten 60 von über 3000 im Kanton ausgezeichnet.

Auf dem Dorfplatz lenkt ein Sujet der aktuellen kantonalen Kampagne gegen häusliche Gewalt die Aufmerksamkeit auf Stalking. (Bild: jli)
Auf dem Dorfplatz lenkt ein Sujet der aktuellen kantonalen Kampagne gegen häusliche Gewalt die Aufmerksamkeit auf Stalking. (Bild: jli)

«Rechtlicher Schutz vor Gewalt am Beispiel Stalking – bisher und in Zukunft», so lautet der Titel der Maturitätsarbeit von Selina Goetz. Ein Thema mit Zündstoff. Die 17-Jährige erklärt ihre Motivation: «Ich habe einen neuen Artikel im Strafgesetzbuch analysiert, der seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist. Damit gibt es erstmals einen Gesetzestext, der auf das Thema Stalking zugeschnitten ist. Es hatte mich verwundert, dass es das bisher noch nicht gab.» Stalking ist ein komplexes Phänomen, das die Lebensgestaltungsfreiheit eines Menschen enorm einschränken kann. Selina Goetz entschied sich im Frühling letzten Jahres für das Thema. In einer Arbeitswoche an ihrem Gymnasium, der Kantonsschule Hottingen, besuchte sie mit einer Kollegin die Opferberatung des Kantons Zürich für ein Projekt über häusliche Gewalt. «Da erhielten wir spannende Einblicke in die Erlebnisse von Frauen. Das liess mich nicht mehr los.» Als sie sich dann auf die Suche nach einem Thema für ihre Maturitätsarbeit machte, stolperte sie über den Begriff «Stalking» und die Debatten zum neuen Gesetz. Letztes Jahr wurde im Nationalrat und im Ständerat hitzig und in mehreren Anläufen über verschiedene Entwürfe diskutiert. Insbesondere war man sich lange nicht einig, dass Stalking, wie es jetzt der Fall ist, nur auf Antrag eines Opfers strafrechtlich verfolgt wird.

Stalking aus Sicht von Betroffenen und Justiz

Selina Goetz erklärt: «Ich wollte mich in das Thema vertiefen und die rechtlichen Aspekte untersuchen.» In der Folge führte sie Interviews mit einer Staatsanwältin, mit dem Abteilungsleiter Gewaltschutz der Stadtpolizei Winterthur, mit der Vizepräsidentin des Bezirksgerichts Zürich, mit einem Anwalt – und mit einer von Stalking betroffenen Person. «Ich betrachtete einen Stalking-Fall aus verschiedenen Perspektiven, aus Sicht eines Opfers, aber auch der Justiz. Zudem untersuchte ich, welche Erwartungen die verschiedenen Gruppen an den neuen Artikel haben.» Die Arbeit bot Selina Goetz Gelegenheit, sich intensiv mit der Rechtssprache auseinanderzusetzen. Ob sie nach der Matura Jus studieren will, weiss sie aber noch nicht, gibt es doch viele Berufsfelder, die sie interessieren.

Prävention ist wichtig

Die Maturandin hebt hervor, dass sich die Auswirkungen des Artikels erst in der künftigen Rechtspraxis zeigen werden. Er sei bewusst nicht allzu konkret ausformuliert, um Richterinnen und Richtern die Möglichkeit zu geben, ihn bis zu einem gewissen Grad auszulegen. Schliesslich wird dereinst das Bundesgericht wegweisende Entscheide fällen. Als eine positive Folge nennt sie die Aufmerksamkeit, die das Thema erhält. Handlungen wie mehrfaches Abpassen an einer Bushaltestelle, ungewolltes Zuschicken von Blumen und Geschenken, die Überhäufung mit Textnachrichten und vieles mehr wurden in ihren Augen bislang oft nicht als schlimm wahrgenommen. «Das meiste ist nicht strafbar. Der neue Artikel ist darauf zugeschnitten, solche Handlungen in ihrer Gesamtheit und bei mehrfachem Auftreten strafrechtlich zu verfolgen. Das sehe ich als Potenzial.» Sie selbst war zum Glück nie von Stalking betroffen. Doch die Geschichten, die sie von Betroffenen hörte, haben sie berührt. «Man muss dafür sorgen, dass solche Stalking-Vorfälle so selten wie möglich vorkommen. Der Titel meiner Arbeit lautet ja auch ‹Schutz vor Gewalt›. Der neue Artikel trägt dazu bei, einen besseren Schutz zu gewährleisten. Zudem wurde mir klar, wie wichtig es ist, präventiv zu arbeiten.» Am sinnvollsten findet Selina Goetz deshalb niederschwellige Angebote für Betroffene. So begrüsst sie auch die nationale dreistellige Opferhilfenummer 142, die seit 1. Mai in Betrieb ist. Die Gratis-Hotline richtet sich an Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt haben. Anrufende können anonym ihre Situation schildern, ohne dass die Polizei kontaktiert oder ein Strafverfahren in Gang gesetzt wird.

Selina Goetz hat sich in ihrer Arbeit mit dem schwierigen ­Thema Stalking auseinander­gesetzt. (zvg)
Selina Goetz hat sich in ihrer Arbeit mit dem schwierigen ­Thema Stalking auseinander­gesetzt. (zvg)
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