Von Joachim Lienert ‒ 22. Mai 2026

Das Bild ist vertraut: Tagsüber sind viele Parkplätze auf kostenlosen weissen Parkfeldern stunden- oder gar einen ganzen Tag lang besetzt. Zum Beispiel entlang der In der Gandstrasse oder in den Quartieren rund um Coop und Migros. Manche Pendlerin und mancher Pendler nutzen die Gelegenheit, um hier ihr Auto kostenlos abzustellen und mit der Forchbahn nach Zürich zur Arbeit zu fahren. Dem will die Gemeinde mit einem Parkierungskonzept einen Riegel schieben – und damit just vor Ende der Legislatur noch eines ihrer Ziele erfüllen. Die Stimmberechtigten erhalten an der Gemeindeversammlung Gelegenheit, über die Anpassung der Gebührenverordnung abzustimmen. Im Beleuchtenden Bericht zur Vorlage steht: «Bis heute gilt in Zumikon auch im Zentrum mehrheitlich die Parkzeitbeschränkung gemäss Polizeiverordnung der Gemeinde Zumikon, wonach Fahrzeuge nicht länger als 72 Stunden stehen gelassen werden dürfen. Die wenigen bestehenden Parkzeitbeschränkungen sind zudem uneinheitlich geregelt. Dies führt vor allem im Zentrum zu unerwünschtem Dauerparkieren, oft auch durch auswärtige Fahrzeuge.» Gemeindeschreiber Thomas Kauflin erklärt: «Das Parkierungskonzept liegt in der Kompetenz des Gemeinderats. Die Gemeindeversammlung aber legt die Gebührenverordnung fest. Diese liefert die Grundlage, damit die Gemeinde überhaupt Gebühren fürs Parkieren verlangen darf. Die effektiven Gebühren würde der Gemeinderat, falls die Vorlage angenommen wird, in einem Folgegeschäft bestimmen.» Wie hoch diese ausfallen werden, ist offen. «Wir wollen nicht Geld mit Parkgebühren verdienen, sondern wir gehen Klagen nach, um die Parkierung auf den sogenannten ‹Laternenparkplätzen› in einem gewissen Rahmen zu reglementieren.» Wenn zum Beispiel in den Hochhäusern an der In der Gandstrasse eine Besucherin parkieren möchte, muss sie unter Umständen in weitem Umkreis suchen, weil alle Parkplätze von Dauerparkenden besetzt sind.
Man habe das Parkierungskonzept vorgängig mit dem lokalen Gewerbe angeschaut, sagt Thomas Kauflin. «Viele begrüssen es, dass man wieder Parkplätze entlang der Strassen finden wird.» Das Gewerbe lebt schliesslich auch von Laufkundschaft – oder eben Fahrkundschaft. Findet jemand schnell einen Parkplatz, steigt er oder sie auch eher mal aus, um einzukaufen oder eine Dienstleistung zu nutzen, etwa von einem Coiffeursalon. Umgekehrt sollen Gewerbler wie Schreiner oder Dachdecker bei Kundenbesuchen einfacher einen Parkplatz finden. Die Parkkarte wird deshalb auch für das örtliche Gewerbe erhältlich sein. Für Angestellte einer lokalen Firma würde die Einführung einer Parkkarte jedoch eine zusätzliche Ausgabe bedeuten. Thomas Kauflin verspricht eine Lösung mit Augenmass. «Beim Tarif werden wir uns an den Nachbargemeinden orientieren.» In Küsnacht zum Beispiel bezahlen Einwohnerinnen und Einwohner für eine Parkkarte 40 Franken pro Monat. Sandy Sonderegger, die Präsidentin des Gewerbevereins Zumikon, sagt: «Im März stellte uns die Tiefbauvorsteherin Beryl Niedermann an der Generalversammlung das neue Konzept vor. Viele Gewerbler hörten also bereits davon. Wir haben keine Abstimmung durchgeführt, aber ich denke, dass es im Grossen und Ganzen positiv aufgenommen wurde. Persönlich begrüsse ich ein Parkregime sehr, weil der Wildwuchs in den letzten Jahren stark zunahm.» Es sei praktisch, sein Auto hinzustellen und kostenlos zu parkieren. Doch auch viele Auswärtige hätten das ausgenutzt, um gratis zu parkieren und in der Stadt zu arbeiten. «Es gibt auch Anwohner, die sich so die Kosten für einen Parkplatz sparen.» Sie sei keine Befürworterin vieler Gesetze. «Aber hier geht es um Allgemeingut, das unterhalten werden muss; da finde ich es auch für Gewerbler absolut in Ordnung, etwas zu zahlen.» Sie regt an, das Parkierungskonzept auf dem ganzen Gemeindegebiet einheitlich zu gestalten. Die Einnahmen aus der Parkplatzbewirtschaftung dienen gemäss Thomas Kauflin nicht dazu, Mehreinnahmen zu generieren. Die Gemeinde will sie nutzen, um den Aufwand für die Bewirtschaftung der Parkkarten, für ein Online-Tool, für die Markierung der Parkplätze und die neuen Beschilderungen zu decken. «Und nicht zu vergessen: Man darf auf ganz vielen Strassenabschnitten weiterhin bis zu vier Stunden lang gratis parkieren.»
Ein weiterer Nachbar mit Erfahrung ist Zollikon. Die Gemeinde kennt Parkkarten mit abgestuften Tarifen seit mehr als zehn Jahren. Eine Anwohnerkarte kostet 20 Franken, eine Angestelltenkarte 30 Franken pro Monat. Peter Zimmermann, Polizeichef von Zollikon, erklärt: «Das Parkierungskonzept mit der Verordnung und dem Parkgebührenreglement ist seit 2014 in Kraft. Die Gemeinde führte damals auch eine flächendeckende Zonenbeschilderung und 30er-Zonen ein.» Laut dem Polizeichef hat sich das System bewährt. «Wir sind die stadtnächste Gemeinde. So sah man früher, als wir noch die 72-Stunden-Regelung kannten, auf der Dufourbrücke, wo die Stadtgrenze beginnt, dass viele in Zollikon parkierten und dann in Tiefenbrunnen auf den Zug oder den Bus umstiegen. Heute wäre wegen dem Besetzen dieser Gratisparkplätze ein solches Regime ohne Parkgebühren absolut undenkbar.» Die Stadtnähe spürt Zollikon auch beim Spitalcluster. «Unsere Parkgebühren sind immer noch günstig, ein ganzer Tag kostet zwölf Franken. Da suchen sich Angestellte oder Besucher gerne mal einen günstigen Parkplatz im Quartier.» Er benennt ein weiteres Problem, das die Gemeinde weit mehr beschäftigt als die Gebühren: die Zahl der Parkplätze – und ihre Grösse. «Immer mehr Parkplätze gehen verloren, etwa wegen der Velo-Schnellrouten. Zudem werden die Autos immer breiter. Auf den schmalen Parkplätzen entlang von Quartierstrassen führt das oft zu Problemen.» Auch werden viele Einfamilienhäuser durch Mehrfamilienhäuser ersetzt. Diese müssen gemäss Gesetz Besucherparkplätze bereitstellen – und die führen oft auf die öffentliche Strasse, wo zuvor Parkplätze waren. Auch in Zollikon darf die Gemeinde keinen Gewinn mit den Parkgebühren erzielen. Diese müssen die Kosten decken, weshalb im letzten Jahr die Parkgebühr pro Stunde von 50 Rappen auf einen Franken erhöht wurde. In Zumikon ist der nächste Schritt hin zu einem Parkierungskonzept die Gemeindeversammlung vom 9. Juni. Falls die Stimmberechtigten die Vorlage annehmen, beabsichtigt die Gemeinde, in den kommenden Monaten alle nötigen Arbeiten wie Signalisierungen, Markierungen, Online-Tool und mehr durchzuführen und die neue Gebührenverordnung per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.

Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung, darunter der Ortsplan mit dem neuen Parkierungskonzept, finden sich hier: www.zumikon.ch/sitzung/6691462
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