Von Dominique Pierre Lüthi ‒ 29. Mai 2026

Kurzer Rückblick: Im Januar 2025 startete die Schule Zollikon einen Projektwettbewerb für die Erweiterung des Schulhauses Buechholz (ZoZuBo 39/2025). Gesucht wurden Lösungen für zusätzliche Klassenzimmer, neue Schulküchen und Räume für den Zmittag. 27 Architekturbüros reichten ihre Projekte ein. Den Wettbewerb gewann die Ryf Partner Architekten AG mit dem Entwurf «Eusi Mensa», der einen Mensa-Pavillon auf dem Pausenplatz vorsah. Ende Juni wurde das Siegerprojekt dem Gemeinderat vorgestellt, zwei Monate später stoppte die Gemeinde den Wettbewerb. Dies, obwohl sich Fach- und Sachjury einstimmig für das Projekt ausgesprochen hatten.
Die Schulpflege und der Gemeinderat waren nicht Teil der Jury. Die Gemeinde begründet dies damit, dass bei Architekturwettbewerben üblicherweise sachliche und fachliche Vertretungen Einsitz nähmen. «In unserem Fall waren das Vertreter der Schule und der Gemeinde.» Das Verfahren sei gestoppt worden, sobald klar wurde, dass das Siegerprojekt zentrale Anforderungen nicht erfülle. «Ein Festhalten am Projekt hätte deutlich höhere Folgekosten verursacht.» Auch spätere Anpassungen oder Kompromisse hätten zu Mehrkosten und Nachteilen für die Schule geführt. Gegen den Abbruch reichten die Siegerarchitekten Beschwerde ein. «Das Projekt erfüllte alle im Wettbewerbsprogramm formulierten Anforderungen, zudem wären Anpassungen möglich gewesen», erklärt Valérie Cottet von Ryf Partner Architekten AG. Mit seinem jüngsten Entscheid stellte sich das Verwaltungsgericht auf die Seite der Gemeinde und stützte sich dabei auf Artikel 43 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Dieser erlaubt öffentlichen Auftraggebern, bei sachlichen Gründen ein Verfahren ohne Zuschlag zu beenden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Beschaffungsbedarf anders als ursprünglich angenommen ist. Aus dem Artikel geht hervor, dass Anbieter bei einem rechtmässigen Abbruch keine Entschädigung für ihren Aufwand erhalten.
«Ernüchterung, Unverständnis und Enttäuschung», beschreibt Valérie Cottet die erste Reaktion auf das Urteil. Besonders frustrierend seidass es nach dem Abbruch trotz Gesprächsbereitschaft zu keinem konstruktiven Austausch mit der Gemeinde gekommen sei. Einen vergleichbaren Fall habe sie noch nie erlebt. «Der Wettbewerb war mit dem Entscheid des Preisgerichts entschieden. Da gab es eigentlich nichts mehr abzubrechen.» Zwar komme es vor, dass Jurys feststellen, dass kein Projekt die Aufgabe erfülle. In solchen Fällen würden Projekte aber meist überarbeitet. Genau das hätte sich das Architekturbüro auch von Zollikon gewünscht. «Es wurde vor allem
die pavillonartige Mensa auf dem Platz kritisiert. Diese hätte sehr gut überarbeitet werden können.» Die grundsätzliche Entwurfsidee wäre aus Sicht des Büros davon nicht betroffen gewesen. Die Gemeinde sieht dies anders. Das Projekt habe zentralen Anforderungen an die Weiterentwicklungen der Schule Buechholz nicht erfüllt. «Eine Überarbeitung hätte grundlegende Änderungen erfordert.» Gewisse Anpassungen seien bei Architekturwettbewerben im Nachhinein zwar möglich, in der Regel handle es sich dabei jedoch um punktuelle Optimierungen. Eine nachträgliche Überarbeitung des Siegerprojekts wäre gegenüber den übrigen Teilnehmenden nicht fair gewesen und hätte rechtliche Unsicherheiten schaffen können.
Aus Sicht des Architekturbüros hätte die Gemeinde vieles besser machen können. «Sie hätte, bevor sie den Wettbewerb ausschrieb, die raumplanerischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ernster nehmen müssen», so Valérie Cottet. Es könne nicht sein, dass 27 Architekturbüros so viel arbeiteten, um nachträglich herauszufinden, dass die Gemeinde das Projekt gar nicht so wolle. Aus Sicht der Architekten habe die Gemeinde ihre Pflichten vernachlässigt und unnötig Steuergelder verschwendet. Die Gemeinde widerspricht: «Für Schule und Gemeinde ist es wichtig, dass eine Vergabebehörde die Möglichkeit hat, ein Verfahren abzubrechen, wenn wesentliche Anforderungen nicht erfüllt sind.» Das diene sowohl der Qualität des Projekts als auch einem verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Ressourcen. Das Urteil bestätige, dass ein Abbruch an klare Voraussetzungen geknüpft sei und sachlich begründet werden müsse.
Die Erfahrung hat beim Architekturbüro Spuren hinterlassen. Man wolle künftig bei Wettbewerben mit Gemeinden vorsichtiger sein. «Wenn wir die Zolliker Regionalpresse der letzten Jahre genauer studiert hätten, wäre uns sicherlich aufgefallen, dass in dieser Gemeinde vieles nicht rund läuft», sagt Valérie Cottet. Künftig werde man darauf achten, dass Vertreter der Politik im Preisgericht sitzen. Wettbewerbe seien für Architekturbüros mit hohem Aufwand und grossem Risiko verbunden. Für Ryf Partner Architekten AG beliefen sich die Arbeitskosten nach eigenen Angaben auf rund 60 000 Franken. Hinzu kamen etwa 30 000 Franken Verfahrenskosten. Ein Weiterzug ans Bundesgericht sei für das Büro kein Thema. «Wir haben darüber diskutiert und entschieden, das Verfahren nicht weiterzuziehen.» Die Gemeinde hält fest: «Der Abbruch eines Wettbewerbs ist immer mit Kosten verbunden, was wir sehr ernst nehmen.» Gleichzeitig betont sie, der Abbruch eines Wettbewerbs solle eine Ausnahmesituation bleiben. Ob ein neuer Wettbewerb oder eine Überarbeitung des Projekts geplant ist, konnte die Gemeinde noch nicht mitteilen. «Über das weitere Vorgehen werden wir informieren, sobald das Urteil rechtskräftig ist und die nächsten Schritte gemeindeintern diskutiert und beschlossen wurden.» Weil das Architekturbüro das Urteil gemäss eigener Aussage nicht weiterziehen wird, dürfte es Ende Mai Rechtskraft erlangen.
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2 Kommentare
Schon komisch, die Gemeinde sah sich nicht als sachliche / fachliche Vertretung, kann aber im Nachgang dann entscheiden, dass die Anforderungen nicht erfüllt wurden? Offensichtlich braucht es diese Erweiterungen, da der Schulraum dringend benötigt wird und jetzt will man einfach zuwarten? Ich habe den Eindruck, der Gemeinderat ist mit der Situation völlig überfordert.
Ich verstehe den Frust von Valérie Cottet und bin ebenfalls enttäuscht vom Urteil – es gibt nur Verlierer in dieser Sache.
Wer seitens Gemeinde gibt solche Schutzbehauptungen von sich? In einer Sachjury finden sich üblicherweise die Entscheidungsträger einer Bauherrschaft – sie ringen zusammen mit Fachpersonen um die beste Lösung für eine Bauaufgabe, so erlebe ich dies!
Ebenfalls falsch ist, dass das Festhalten am Projekt hohe Folgekosten verursacht hätte. Nein, sowohl der Abbruch als auch das Aufgleisen eines neuen Verfahrens sind teuer und allem voran ist der Reputationsschaden für die Gemeinde als Bauherr gross. Meinem eigenen Architekturbüro kann ich jedenfalls nicht mehr empfehlen, an einem Verfahren für die Gemeinde Zollikon teilzunehmen. Es braucht ein Umdenken, mehr Wertschätzung für die Arbeit der Planenden und vor allem mehr Wille, die Schulraumprobleme zu lösen – daher wähle ich Rui Biagini.