Von Dominique Pierre Lüthi ‒ 19. Juni 2026

Privatstrassen befinden sich im Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen. Anders als öffentliche Strassen werden sie weder von der Gemeinde gebaut, noch kommt diese für den Unterhalt auf. Je nach Regelung dürfen solche Strassen dennoch von der Öffentlichkeit genutzt werden. Das führt schon mal zu Verwirrung und Missverständnissen.
Viele Privatstrassen entstanden Anfang des letzten Jahrhunderts, als die Gemeinden noch kleiner waren und neue Wohnquartiere von Privaten mit wenig staatlichen Eingriffen erschlossen wurden. Oft bauten Grundeigentümer die Zufahrtsstrassen zu ihren neuen Häusern selbst, damit man sie überhaupt erreichen konnte. Gerade in wohlhabenden Gemeinden entwickelten sich viele Quartiere auf private Initiative. Mit der Zeit übernahmen dann die Gemeinden diese Strassen. Heute begegnet man im einen oder anderen Quartier unserer Dörfer einer Mischung aus öffentlichen und privaten Strassen – manche erkennt man erst bei näherem Hinsehen.
Während öffentliche Strassen mit Steuergeldern finanziert werden, tragen bei Privatstrassen die Eigentümer die Kosten. Das kann sich zu ansehnlichen Beträgen summieren, wenn Leitungen ersetzt oder Beläge erneuert werden müssen. Deshalb organisieren sich viele Eigentümer in Strassengenossenschaften oder Interessengemeinschaften. Diese regeln, wer welchen Anteil an den Kosten zu tragen hat und welche Rechte gelten. Auf Privatstrassen zu fahren oder zu parkieren, kann rechtlich kompliziert werden. Teilweise bestehen Wegrechte oder öffentliche Durchgangsrechte, manchmal dürfen ausschliesslich Anwohner die Strasse nutzen. Für Polizei, Feuerwehr oder Kehrichtabfuhr müssen sie aber zugänglich bleiben.
In Zollikon gibt es aktuell zwölf Privatstrassen. Eine von ihnen zog in den letzten Wochen die Aufmerksamkeit auf sich: die Unter Allmend in Zollikon. Leserinnen und Lesern des Zolliker Zumiker Boten fiel ein Schilderwald ins Auge, und einige der 14 Eigentümerinnen und Eigentümer der Strasse wiesen selbst in einem Leserbrief (ZoZuBo 21/2026) darauf hin, dass keine Fahrzeuge – insbesondere Velofahrer – diese Strasse benutzen dürfen. 1976 gewährten die Eigentümer der Politischen Gemeinde Zollikon und der Öffentlichkeit auf der Unter Allmend Strasse ein unbeschränktes Fusswegrecht. Seither ist auch das allgemeine Fahrverbot in Kraft. Zudem besteht eine Einbahnregelung.
Trotz Fahrverbot wird die Strasse von Zweiradfahrern aller Kategorien, insbesondere Velofahrerinnen und Velofahrern, als Abkürzung genutzt. Anwohner und Miteigentümer Marc Gisler sagt: «Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, doch viele zeigen kein Verständnis.» Besonders störend sei es, wenn sich Personen nicht an die Einbahnregelung halten. «Obwohl es viele Schilder hat, fahren immer wieder Velos durch.» Die Eigentümer sehen darin ein Sicherheitsrisiko und befürchten Unfälle, einen solchen habe es bereits einmal in den 1980er-Jahren gegeben. Heiner Lang dagegen, ebenfalls Zolliker, kann die Kritik, von der er im Zolliker Zumiker Bote erfuhr, nur bedingt nachvollziehen. «Man sollte nicht alles verbieten.» Dass Velos auf der Unter Allmend für die Anwohner ein Problem darstellen sollen, verstehe er nicht. «Bei Autos kann ich das wegen des Lärms noch nachvollziehen. Viele Menschen wünschen sich Ruhe, das ist verständlich. Aber bei Velofahrern sollte man etwas mehr Toleranz zeigen.» Die Eigentümer wiederum diskutierten zur Durchsetzung des Fahrverbots bereits verschiedene Massnahmen wie Kameraüberwachung oder eine Schranke. Marc Gisler sagt: «Die Gemeinde hat Mitte der 1980er-Jahre den Antrag gestellt, einen Veloweg über die Unter Allmend zu führen. Dies wurde von den Eigentümern abgelehnt.»
Ein weiterer Leser und Zolliker, Robert Sprenger, bringt sich in die Diskussion ein. Er stellte eine Rechnung auf: «Im gesamten Zeitraum der 50 Jahre des Vertrags wurden den Eigentümern diverse Kosten nicht in Rechnung gestellt. Pro Quadratmeter und Jahr kostet die Schneeräumung zwei Franken, die Strassenreinigung ebenfalls zwei Franken.» Bei einer ungefähren Strassenlänge von 300 Metern und einer Breite von fünf Metern führe dies zu Kosten für den Steuerzahler von rund 6000 Franken pro Jahr. «Das macht 300 000 Franken in 50 Jahren», sagt er. Auch verrechnete die Werke am Zürichsee AG den Eigentümern keine Kosten für die LED-Strassenbeleuchtung.
Die Gemeinde bestätigt die Korrektheit des Tarifs von jeweils zwei Franken pro Quadratmeter. Beim Bau der Strasse bekam die Politische Gemeinde Zollikon seinerzeit das Recht, unter der Strasse Werkleitungen, die zusätzlich der Versorgungssicherheit dienen und an denen die Häuser angeschlossen sind, durchzuführen. Solche systemrelevanten Versorgungsleitungen in Privatstrassen sind eher ungewöhnlich. Melanie Marday, die Leiterin Kommunikation von Zollikon, erklärt: «Bei der Privatstrasse Unter Allmend handelt es sich um einen besonderen Fall: Unter der Strasse verlaufen zentrale Werkleitungen, die der allgemeinen Versorgungssicherheit der Gemeinde dienen und damit von öffentlichem Interesse sind.» Diese Werkleitungen – Wasser und Elektrizität – kämen dem ganzen Quartier unterhalb zugute. «Um den Betrieb sowie die langfristige Sicherung dieser Infrastruktur zu gewährleisten, wurden zwischen der Gemeinde und den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern entsprechende Dienstbarkeiten vereinbart. Diese umfassen insbesondere Durchleitungsrechte für Werkleitungen sowie Fusswegrechte. In diesem Zusammenhang übernimmt die Gemeinde den laufenden Unterhalt der Strasse sowie die Stromkosten für die öffentliche Beleuchtung, was der Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger dient. Instandstellungs- und Sanierungsarbeiten an der Strasse verbleiben hingegen in der Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer.»
Natürlich könne man sich fragen, ob man heute noch auf die gleiche Weise Verträge abschliessen würde. «Eine Vertragsänderung bräuchte die Zustimmung von sämtlichen Eigentümern. In diesem Falle müssten wir aber mit 14 Eigentümern neue Verträge abschliessen. Falls nur einer von ihnen nicht einverstanden wäre, liessen sich die Verträge nicht ändern.» Schliesslich befindet sich die Strasse auf Privatgrund, und es ist das Recht der Eigentümer, keine Velofahrer durchzulassen. Robert Sprenger sieht das ein: «Rechtlich ist es klar, das sehe ich. Aber ich bin der Meinung, die Gemeinde könnte nachverhandeln und wenigstens dahingehend wirken, dass man zumindest mit dem Velo vom Friedhof her hochfahren darf.»
Seit Kurzem prangt am Eingang von der Bergstrasse links und rechts der Unter Allmend ein grosses «Einfahrt verboten» (Einbahn). Darunter gesellt sich ein weiteres, dreiteiliges Signal: «Fahrverbot für Autos, Motorräder und Mofas» – und darunter gleich noch ein Signal: «Fahrverbot für Fahrräder». Abgerundet wird die (Privat-)Sache durch eine Bodenmarkierung mit fettem gelbem Strich: «PRIVAT». Würde ein Fahrverbot nicht reichen? Peter Zimmermann, Polizeichef von Zollikon, erklärt: «Weil es sich um eine Privatstrasse handelt, dürfen die Eigentümer Verkehrssignale aufstellen, wie sie möchten. Auf einer öffentlichen Strasse würden wir es nicht dreifach signalisieren. Die Verkehrssignale sind rechtlich verbindlich, und ein Fahrverbot gilt auch für Velos, weshalb man es nicht separat aufführen muss.» Das Ziel der Eigentümer ist es, das Fahrverbot explizit für Velofahrer noch deutlicher zu machen. Peter Zimmermann sagt aber auch: «Wir verteilen dort keine Bussen für das Übertreten des Fahrverbots, weil es keine öffentliche Strasse ist. Wir haben auch keine Legitimation, um auf einer Privatstrasse Parkbussen zu verteilen. Einzig, wenn es einen Unfall gäbe, müssten wir ausrücken.» Rechtlich haben die Eigentümer gemäss dem Polizeichef alles richtig gemacht. Sie haben bei der Gemeinde wegen der Bewilligung der Verkehrssignale angefragt, brauchten aber eben keine für die Privatstrasse.
Fazit: Das privatrechtliche, audienzrichterliche «Allgemeine Fahrverbot» ist verfügt und verbindlich, es gilt ebenso wie die Einbahnstrasse. Doch deren Einhaltung kann auch die Polizei nicht durchsetzen. Wenn jemand also das Fahrverbot missachtet, können weder die Polizei noch die Eigentümer selbst einfach eine Ordnungsbusse ausstellen. Vielmehr müssten in so einem Fall die Eigentümer eine Anzeige beim Statthalter des Kantons einreichen.
Bleibt die Frage: Will man es mit der Leserbriefschreiberin Marianne Skrezek (ZoZuBo 23/2026) sagen: «Lasst Gnade vor Recht ergehen und gebt den Velofahrern von unten ein «Go»!»? Oder soll man es doch lieber mit Miteigentümer Marc Gisler halten, der sagt: «Fakt ist, dass der offizielle Veloweg seit Mitte der 1980er-Jahre über die Höhestrasse führt.» Schildbürger oder Schilderbürger? Die Strasse ist privat, das Interesse bleibt öffentlich.
Auch in Zumikon gibt es Privatstrassen. Laut Gemeindeschreiber Thomas Kauflin existieren rund zehn davon, die mehrere Grundstücke erschliessen. Hinzu kommen zahlreiche private Waldwege und Waldsträsschen. Auch in Zumikon beteiligt sich die Gemeinde nicht am Bau oder am Unterhalt der Privatstrassen. Trotzdem komme es immer wieder zu Diskussionen darüber, ob die Gemeinde Unterhaltsarbeiten übernehmen könne. «Wir handhaben das im Normalfall aber sehr strikt, indem wir keinerlei Aufgaben und keine Verantwortung für Privatstrassen übernehmen», so Thomas Kauflin. Aus Sicht der Gemeinde hätten Privatstrassen den Vorteil, dass keine Kosten entstünden. Es komme aber auch immer wieder zu Missverständnissen. So würden sich Anwohner nach Unfällen wegen schlechten Bodenbelags oder bei Sanierungsbedarf gelegentlich an die Gemeinde wenden, obwohl diese nicht zuständig sei. «Da sind wir dann mit Wünschen konfrontiert, die wir nicht erfüllen können», erklärt Thomas Kauflin. Wenn unter einer Privatstrasse öffentliche Leitungen verlaufen und erneuert werden müssen, könne es zu Diskussionen über Baustellen, Zeitpläne oder Kostenverteilung kommen.
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