Feuerverbot wegen Waldbrandgefahr

Von Dominique Pierre Lüthi ‒ 3. Juli 2026

Der Regen hat noch nichts an der Lage geändert: Feuer im Wald und 50 Meter vom Waldrand entfernt sind verboten. (Bild: jli)
Der Regen hat noch nichts an der Lage geändert: Feuer im Wald und 50 Meter vom Waldrand entfernt sind verboten. (Bild: jli)

Seit Freitag, 26. Juni um 12 Uhr ist das Entfachen von Feuer im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand im ­ganzen Kanton Zürich untersagt. Grund dafür sind die anhaltende Trockenheit und die hohe Waldbrandgefahr, die inzwischen die Stufe 4 von 5 erreicht hat. Verboten ist auch das Wegwerfen von brennendem Material wie Zigaretten oder Streichhölzern. Betroffen sind sämtliche offizielle Feuerstellen sowie Holzkohlegrills. Gas- und Elektrogrills dürfen weiterhin verwendet werden, sofern sie sicher und auf feuerfestem Untergrund betrieben werden. In Siedlungsgebieten ausserhalb der 50-Meter-Zone ist Grillieren weiterhin erlaubt. Die ­Behörden rufen jedoch zu besonderer Vorsicht auf. Offenes Feuer sollte insbesondere bei Wind vermieden und nach Gebrauch vollständig gelöscht werden. Die Massnahme gilt bis auf Weiteres. Die Bevölkerung wird gebeten, sich verantwortungsbewusst zu verhalten, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.

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