Weg frei für Seniorenwohnungen

Von Björn Reinfried ‒ 31. Juli 2026

Das Baurekursgericht hat entschieden: Die Gemeinde darf das Haus Alte Landstrasse 93/95 aus dem Inventar schutzwürdiger Gebäude entlassen. Der Zürcher Heimatschutz zieht das Urteil nicht weiter.

Soll bald einem Neubau weichen dürfen: das Haus an der Alten Landstrasse 93/95. (Bild: jli)
Soll bald einem Neubau weichen dürfen: das Haus an der Alten Landstrasse 93/95. (Bild: jli)

Der Zolliker Zumiker Bote berichtete mehrfach darüber (ZoZuBo 7/2026): Wegen eines Rekurses des Zürcher Heimatschutzes prüfte das Baurekursgericht, ob die Gemeinde das Gebäude an der Alten Landstrasse 93/95 aus dem Inventar entlassen darf. Hintergrund: Die Eigentümerin, der Bürgerverband Alt-Zollikon (BVAZ), wollte anstelle des Hauses aus dem 18. Jahrhundert einen Neubau mit altersgerechten Wohnungen errichten. Gegen dieses Vorhaben legte der Zürcher Heimatschutz Rekurs ein – und unterlag jetzt vor dem Baurekursgericht. Dorian Selz (GLP), der zuständige Gemeinderat und Ressortvorsteher Bau, ist erfreut: «Ich bin zufrieden. Die Situation ist geklärt, jetzt können die Altbürger von Zollikon in Zusammenarbeit mit der Gemeinde ein gescheites Projekt für altersgerechtes Wohnen realisieren.» Er bleibe dabei, der Heimatschutz sei eine Verhinderungsveranstaltung. «In der gleichen Woche, in der er uns in seiner Medienmitteilung vorwirft, wir verbauten ganz Zollikon, haben wir zwei neue Schutzverfügungen für Häuser publiziert.» Er spielt auf
die Medienmitteilung des Heimatschutzes als Reaktion auf das Urteil an, in dem dieser mitteilt: «Die ­Gefahr besteht nun, dass dem ­Abbruch und Neubau am Eingang des alten Dorfkerns weitere folgen werden.» Und weiter: «Zollikon ­verliert somit eines der alten Häuser um den Dorfkern, weitere Abbrüche werden wohl bald folgen. Am Ende bleibt nur noch die Kirche mit drei oder vier alten Häusern, die anderen entlang der Alten Landstrasse werden schwerlich zu halten sein, wenn das Ortsbild an dieser Stelle nicht mehr als wichtig gilt. Dafür erhält Zollikon einen wuchtigen Neubau und eine versiegelte Wiese.»

Neuer Klotz oder gutes Projekt?

Nachfrage bei Martin Killias, dem Präsidenten des Zürcher Heimatschutzes, was er mit der Gefahr meint, dass weitere Gebäude folgen könnten. «Es entspricht der Er­fahrung, dass alles, was man abbrechen kann, abgebrochen wird, wenn es Profit bringt.» Er sorge sich insbesondere um das Haus an der Alten Landstrasse 100. Er wisse nicht, welche Absichten die dortigen Eigentümer hegten, aber ­irgendwann werde es sowieso in andere Hände kommen. «Wenn man jetzt sagt, das Haus Alte Landstrasse 93/95 habe keinen Situa­tionswert mit Torwirkung, dann hat auch die Nummer 100 diesen spätestens nicht mehr, wenn der neue Klotz dort steht.»
Der neue Klotz? Das beurteilen die Gemeinde und der BVAZ anders. ­Dorian Selz hält fest: «Wir und der Bürgerverband Alt-Zollikon wünschen uns eine gescheite Architektur, die dem Charakter des Ortes Rechnung trägt. Wir wollen das partnerschaftlich mit dem BVAZ angehen, um altersgerechtes Wohnen für Zollikerinnen und Zolliker zu realisieren.» Markus Himmler, der Präsident des BVAZ, pflichtet ihm bei: «Uns ist ein passendes Projekt sehr wichtig, weil es zum Eingang von Zollikon gehört.» Man beauftrage jetzt drei bis vier renommierte Architekturbüros mit einer Machbarkeitsstudie. Zwei von ihnen seien eng mit Zollikon verbunden, eines habe sich beim bereits durchgeführten Studienauftrag mit einem sehr guten Projekt empfohlen. Den Studienauftrag hatte der BVAZ gestoppt, als der Heimatschutz dazu aufforderte, zuerst die Schutzwürdigkeit zu klären. Ein Umbau des bestehenden Hauses wäre sehr teuer geworden und hätte nur drei bis vier teure Wohnungen ermöglicht. Jetzt aber wolle man zehn zahlbare Seniorenwohnungen mitten im Dorf realisieren.

Situationswert und Eigenwert

Martin Killias wirft der Gemeinde eine Absurdität vor: Diese habe ­einen Schutzvertrag ausarbeiten wollen, mit dem das Haus wegen seiner Bedeutung im Ortsbild unter Schutz gestellt, gleichzeitig aber zum Abbruch freigegeben worden wäre. «Der Gemeinderat hätte eine Unterschutzstellung zum Abbruch verlangt und formulierte es so: ­‹Geschützt ist die Substanz der Erscheinung›. Das ist so absurd wie die unbefleckte Empfängnis der ­Maria.» Diese illegale Lösung habe man nicht akzeptiert. «Ich sagte, wenn man den Situationswert schützen will, muss auch die Substanz zumindest in Teilen geschützt werden – das ist auch, was die Gerichte verlangen.» Das Haus habe nicht nur einen Situationswert an diesem sensiblen Eingang zum Dorfkern, sondern auch einen Eigenwert.

Dorian Selz entgegnet, in der Gerichtspraxis des Kantons sei nicht geklärt, wie mit dem Schutz eines Situationswerts umzugehen sei. «Es gibt keinen Fall, wo ein Gebäude zwar einen Situationswert, aber keinen Eigenwert hat. So stellte sich die Frage: Kann eine Situation, hier der Ortseingang – der notabene kein historischer ist – nur durch den ­Erhalt eines Gebäudes geschützt werden oder nicht auch durch das Zusammenspiel von alten und neuen Gebäudeteilen oder gar einen Neubau?» Um das abschliessend zu klären, hätte man durch alle Gerichtsinstanzen gehen müssen.

Wohnungen frühestens ab 2029

Doch so weit kommt es nun nicht, weil der Heimatschutz den Fall nicht weiterziehen wird. Martin Killias sagt: «Es wird uns immer nach­gesagt, wie prozessfreudig wir seien. Wir ziehen Fälle jedoch nur ausnahmsweise weiter, wenn wir in erster Instanz verlieren. Die meisten Verfahren vor den oberen Instanzen werden von den Gegenparteien weitergezogen, weil sie vor Baurekursgericht verloren haben.» Der ­Heimatschutz fand, das Haus verfüge über eine schöne Substanz mit Charme und sei «wunderbar geeignet für Familienwohnungen». «Aber die Alt-Zolliker verfolgten ihre Bieridee mit Alterswohnungen in einem alten historischen Haus. Sie haben zusammen mit der Gemeinde einen für mich nicht nachvollziehbaren Aufwand betrieben, um die Häuser abbrechen zu können.»

Markus Himmler entgegnet: «Der Heimatschutz ist ein schlechter Verlierer. Das Gebäude, das dort steht, ist baufällig. Es ist für Zollikon viel wertvoller, wenn wir zehn ­Seniorenwohnungen errichten. Das war schon der Gedanke vor fünf Jahren. Jetzt sind wir dem Ziel ­einen Schritt näher und können mit der Planung beginnen.» Wie sähe ein grober Zeitplan aus? Voraussichtlich Anfang 2027 könne man ein Baugesuch einreichen; der Bezug könnte frühestens 2029 stattfinden.

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