Der Friedhof: ein Ort der Ruhe, ein Ort des Abschieds. Wann dieser gekommen ist, kann auch selber entschieden werden. (Bild: cef)
Gesellschaft

Erschöpft vom Leben

Der Kantonsrat hat beschlossen, dass Pflegeeinrichtungen Sterbehilfe zulassen müssen – dies gilt ab 1. Juli 2023.

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