Kirschlorbeer und Co. geht es an den Kragen
Gartenliebhaber und Naturfreundinnen durften den Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) über Jahrzehnte als Zaun oder Blickschutz pflanzen. Ab dem 1. September darf er weder importiert, verkauft noch verschenkt werden – zusammen mit dem Schmetterlingsstrauch (Buddleja davidii) und dem Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa).