Erschöpft vom Leben
Der Kantonsrat hat beschlossen, dass Pflegeeinrichtungen Sterbehilfe zulassen müssen – dies gilt ab 1. Juli 2023.
Der Kantonsrat hat beschlossen, dass Pflegeeinrichtungen Sterbehilfe zulassen müssen – dies gilt ab 1. Juli 2023.
Mit dem Pflegefinanzierungsgesetz werden nicht mehr Heime finanziert, sondern die Bewohnerinnen und Bewohner unterstützt.
Am 26. September stimmen die Zumiker auch über die Zusammenarbeit mit der Zollinger Stiftung ab.
Die Gemeinde Zumikon kündigt den Vertrag aus dem Jahr 1979 und ermöglicht der Institution bessere Chancen auf dem Markt.
Diese Woche hat der Kanton seine Impfkampagne in Alters- und Pflegeheimen gestartet. In Zollikon und Zumikon wollen sich rund 90 Prozent der in Heimen Lebenden impfen lassen.
Der Kantonsrat hat beschlossen, dass Pflegeeinrichtungen Sterbehilfe zulassen müssen – dies gilt ab 1. Juli 2023.
Mit dem Pflegefinanzierungsgesetz werden nicht mehr Heime finanziert, sondern die Bewohnerinnen und Bewohner unterstützt.
Am 26. September stimmen die Zumiker auch über die Zusammenarbeit mit der Zollinger Stiftung ab.
Die Gemeinde Zumikon kündigt den Vertrag aus dem Jahr 1979 und ermöglicht der Institution bessere Chancen auf dem Markt.
Diese Woche hat der Kanton seine Impfkampagne in Alters- und Pflegeheimen gestartet. In Zollikon und Zumikon wollen sich rund 90 Prozent der in Heimen Lebenden impfen lassen.
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