Von adminZoZuBo ‒ 26. Januar 2017
Mit dem ehemaligen Pflegeheim am See beschäftigt sich nun auch das Bundesgericht. Das höchste Gericht der Schweiz wird darüber entscheiden, ob die Liegenschaft wie geplant verkauft werden darf.
Der Zolliker Gemeinderat gibt sich wortkarg. So teilt er in einer Medienmitteilung mit, dass er «in einer gemeinsamen Sitzung mit der Rechnungsprüfungskommission über das weitere Vorgehen debattiert und entschieden hat, das Urteil des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterzuziehen». Mehr steht darin nicht. Ausser noch dem Hinweis, dass keine Auskünfte zum Beschluss gegeben werden. Die Behörde zieht also das Urteil des Verwaltungsgerichts weiter, welches die beiden Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 9. September aufgehoben hat. Anders als zunächst der Bezirksrat kam es zum Schluss, dass der Verkaufserlös der Liegenschaft Seestrasse 109 zweckgebunden verwendet werden müsse und nicht einfach ins Zolliker Finanzvermögen fliessen dürfe.
In seinem Urteil hielt das Verwaltungsgericht fest, dass die Zweckbindung der Liegenschaft, welche die Gemeinde mit der Auflage geerbt hatte, dort «insbesondere ein Heim für alte Leute zu betreiben», auch nach der Gemeindeversammlung von 1969 ausdrücklich bestehen blieb. Damals beschloss die Versammlung, die Liegenschaft ins Verwaltungsvermögen zu übertragen und den Buchwert der Liegenschaft einem auf den Namen des Stifters lautenden Fonds gutzuschreiben. Dieser Betrag wurde dem Heinrich-Ernst-Fonds im darauffolgenden Jahr wieder entnommen, zunächst einem anderen Fonds gutgeschrieben und schliesslich im Jahr 1976 für den Bau des Altersheims Beugi verwendet. Die Gemeinde ihrerseits wendete ein, die Zweckbindung sei durch den Beschluss der Gemeindeversammlung von vor fast 50 Jahren aufgehoben worden. Für die Richter des Verwaltungsgerichts war dies nicht nachvollziehbar, da die Liegenschaft weiterhin dem ihr ursprünglichen zugedachten Zweck diente. Auch hielten sie fest, dass die Umbuchungen kaum nachvollziehbar seien und an der Zweckbindung nichts änderten. Der Zolliker Gemeinderat scheint dies anders zu sehen. Ob er sich dabei noch immer auf die beiden Rechtsgutachten stützt, die er bereits vor der Gemeindeversammlung vor anderthalb Jahren eingeholt hat, ist nicht bekannt. Wie hoch die Chancen des Weiterzugs sind, lässt sich nicht abschätzen. Das Bundesgericht teilt auf Anfrage mit, dass keine Statistik über die Gutheissung von Verwaltungsrechtsfällen geführt werde. Die durchschnittliche Gutheissungsquote aller Verfahren betrug im vergangenen Jahr 13% – hierbei handelt es sich aber um die Verfahren aus sämtlichen Rechtsgebieten. (mmw)
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