Von adminZoZuBo ‒ 7. Dezember 2018
Der zunehmende Verkehr auf der Dufourstrasse macht Anwohnern zu schaffen. Sie fordern Tempo 30. (Bild: lvm)
Der Kanton Zürich plant die gesetzlich vorgeschriebene Lärmsanierung der Dufourstrasse. Dagegen formiert sich Widerstand bei den Anwohnern: Sie fordern Tempo 30.
Die Lärmschutzverordnung des Bundes hält fest, dass stark mit Lärm belastete Strassen saniert werden müssen. Der Kanton Zürich geht diese Lärmsanierungen von Staatstrassen in regionalen Etappen an und setzt dabei in erster Linie auf Schallschutzfenster, so auch in Zollikon. Kürzlich informierte er die Anwohner der Dufourstrasse über sein Schallschutzfenster-Projekt, das zum Ziel hat, die gesetzlichen Vorgaben mit einem nicht kostendeckenden Beitrag für Schallschutzfenster an die Eigentümer zu erfüllen. Dagegen formiert sich nun Widerstand bei den Anwohnern. Einer von ihnen ist Andreas Scherrer. Als er das Schreiben des Kantons in seinem Briefkasten vorfand, wandte er sich sofort mit einem weiteren Schreiben an seine Nachbarn. «Unsere Strasse ist mittlerweile eine der am stärksten befahrenen Strassen in Zollikon», hält er darin fest, ursprünglich als Erschliessung des Dorfes gedacht, sei sie heute zur Durchfahrtsachse von Zollikon prozentual mehr Junge als der gesamte Kanton Zürich und die gesamte Schweiz gehabt. «Zollikon wächst stetig und wird jünger», freute sich der neue Gemeindepräsident. der Forch in Richtung Zürich und umgekehrt mutiert. «Hierfür ist und war sie nie vorgesehen», tat er seinen Ärger kund, «der Lärm und Dreck, der generiert wird, ist extrem und extrem gesundheitsschädlich.» Geeignete Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung seien dringend zu treffen, doch treffe der Kanton die falschen: «Die vom Kanton vorgesehene Strassenlärmsanierung durch Finanzbeiträge bei der Installation von Schallschutzfenstern geht das Problem weder differenziert noch zeitgemäss an», findet der Zolliker, sei doch die Sanierung der Fenster durch die meisten Anwohner bereits vor Jahren erfolgt. Mit seiner Meinung ist er nicht alleine, zahlreiche Anwohner hätten es ihm gleich getan und beim Kanton Einsprache gegen das Projekt eingereicht.
«Wir Bewohner können bei geschlossenem Fenster zwar eine gewisse Steigerung der Lebensqualität erfahren, jedoch müssen die Fenster auch in der Nacht geschlossen bleiben, da die – oft mit überhöhtem Tempo – vorbeifahrenden Autos und Motorfahrräder auch dann unterwegs sind», heisst es im Schreiben einer weiteren Anwohnerin. So würden die besseren Fenster auch nicht vor dem Lärm der ab 5 Uhr morgens mit ebenfalls regelmässig überhöhtem Tempo vorbeidonnernden Lastwagen schützen. Für sie wie auch für Andreas Scherrer verkenne das vom Kanton vorgesehene Projekt auch die für die Gesundheit längerfristig massiv negativen Auswirkungen der Abgase und des Feinstaubes, die durch Fenster nicht aufgehalten werden. «Und den Umstand, dass die Anwohner nicht nur drinnen leben, sondern die meisten Liegenschaften über Gärten verfügen.»
Lärmschutzmassnahmen haben gemäss Lärmschutzverordnung grundsätzlich an der Quelle zu erfolgen. Das hat Anwohner wie Andreas Scherrer aufhorchen lassen. Denn neben dem Lärm orten sie noch ein anderes Problem: die Sicherheit. «Die Dufourstrasse bietet täglich Spektakel, bei denen waghalsige Überholmanöver und Tempoüberschreitungen beobachtet werden und sogar auf das Trottoir ausgewichen wird», sagt Andreas Scherrer. Es sei eine akute Gefährdung der Fussgänger und Velofahrer wie auch der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge auszumachen, die mit einem minimalen Beitrag an Schallschutzfenster nicht eliminiert werden könne. Der Zolliker verweist auf die bundesrechtliche Rechtssprechung, bei der in einem Grundsatzentscheid die Zulässigkeit von Tempo-30-Zonen auch für Staatstrassen gutgeheissen wird. «Tempo 30 mit den entsprechenden Begleitmassnahmen ist die zurzeit einzig mögliche und auch vor allem die geeignetste Massnahme für die Dufourstrasse, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllt», heisst es in den Einsprachen, sie sei deshalb das Mittel der Wahl.
Andreas Scherrer überlegt sich gar die Gründung eines Vereins. In einer ersten Phase gehe es nun darum, noch innerhalb der Frist bis zum 13. Dezember Einsprache einzulegen. Nachher sei es aber für ihn denkbar, die Aktivitäten in einem Verein «Dufourstrasse30» zu bündeln, damit das Ziel einer 30er-Zone für die Dufourstrasse zielgerichtet und effizient weiterverfolgt werden könne. (mmw)
ANMELDEN
Herzlich willkommen! Melden Sie sich mit Ihrem Konto an.