Von adminZoZuBo ‒ 4. Oktober 2019
2016 war Jürg Widmer bei der Ortskernplanung dabei. Nun geht es darum, die nach ihm benannte Initiative anzugehen. (Bild: Archiv)
Drei Grossprojekte beschäftigen Zollikon bereits seit Längerem. Nun soll es einen Schritt vorwärtsgehen: Kurz vor den Herbstferien hat der Gemeinderat Entscheide zum Beugi, dem ehemaligen Pflegeheim am See und dem Fohrbach gefällt.
Die letzte Gemeinderatssitzung vor den heute beginnenden Herbstferien und zugleich die letzte des interimistischen Gemeindeschreibers Peter Imhof war gut bepackt. Auf der Traktandenliste standen gleich alle drei Grossprojekte, welche die Gemeinde Zollikon schon seit einiger Zeit umtreiben. Neben der Ortskernentwicklung des Areals Beugi befasste sich die Behörde auch mit dem Heinrich-Ernst-Fonds und der Schwimmanlage Fohrbach, wie sie in ihrem Verhandlungsbericht mitteilt (Details hierzu finden sich in den separaten Berichten).
Bei der Ortskernentwicklung des Areals Beugi, bei der es um die im Sommer vor einem Jahr an der Urne angenommene Initiative Widmer geht, lässt der Gemeinderat verlauten, dass er sich eingehend mit der Entwicklung des Ortskerns und der damit verbundenen Umsetzung der Initiative befasst und ein Projekthandbuch verabschiedet habe. Dieses sieht vor, ein Projektteam aus insgesamt fünf Personen einzusetzen, das sich aus einem fachlich ausgewiesenen Projektbegleiter, dem Gemeindepräsidenten, dem Präsidenten der Baubehörde sowie aus zwei Vertretungen der Initianten zusammensetzt.
Als Fazit hält der Gemeinderat im Projekthandbuch fest, dass die Grundlagen, auf denen er sein Projekt vor der Annahme der Initiative erarbeitet hat – nämlich die Testplanung, das Leitbild zum Ortskern und die Machbarkeitsstudie –, nach wie vor als gültig betrachtet werden können und nicht über Bord geworfen werden müssen. Das Gesamtkonzept dient also als Planungsgrundlage für das Gebiet, auf dem nach Annahme der Initiative, anders als vom Gemeinderat gewollt, auf einen Grossverteiler verzichtet wird.
Im Vorfeld der Urnenabstimmung hatte dies noch anders getönt, seitens der Gemeinde hatte es damals geheissen, dass das ganze Projekt wohl von vorne beginne müsse. «Dem ist nicht so», sagt Peter Imhof. «Auch ohne Grossverteiler ist das Gesamtkonzept eine Grundlage für das weitere Vorgehen.» Erfreut darüber zeigt sich Initiant Jürg Widmer, der stets betont hatte, dass er auf die bisherige Planung zurückgreifen möchte: «Ich bin beruhigt zu hören, dass dies machbar ist.» Es sei bereits genügend Geld für das Projekt ausgegeben worden, nun soll auf den geleisteten Vorarbeiten aufgebaut werden.
Bevor nun aber mit einer konkreten Planung gestartet werden könne, gebe es noch Aspekte zu klären, wie die Analyse der Initiative, der Äusserungen der Initianten und der faktischen Gegebenheiten gezeigt habe. Gemäss Peter Imhof geht es insbesondere um die Vorgaben zur Nutzung des Areals, also den Verzicht auf einen Grossverteiler, und zur Trägerschaft der Bebauung durch die Zolliker Baugenossenschaften, die mit der Annahme der Initiative gemacht wurden. Diese seien ursächlich nicht miteinander verknüpft, weshalb nun mit zwei Teilprojekten – genannt «Bau» und «Trägerschaft» – offene Fragen geklärt werden sollen. Die beiden Teilprojekte werden separat, jedoch zeitgleich angegangen. Bei ersterem, dem Teilprojekt «Bau», erarbeitet das Projektteam das Pflichtenheft sowie die planungsrechtlichen und erschliessungstechnischen Rahmenbedingungen und erstellt ein Architektur-Wettbewerbsprogramm.
Beim zweiten Teilprojekt, dem zur Trägerschaft, soll eine «breit abgestützte und in ihrer Zielsetzung und Zusammensetzung innovative Trägerschaft» für das Beugi-Areal definiert und im Baurechtsvertrag festgehalten werden. Hierbei geht es um die Frage, welche Zolliker Baugenossenschaften in den Genuss des Baurechts kommen werden, ob dies alle Baugenossenschaften zusammen sind, allenfalls eine Dachorganisation gegründet wird oder wegen der Gewerbenutzung, die für das Kleingewerbe vorgesehen ist, gar eine Gründung einer neuen Zolliker Baugenossenschaft nötig ist. Das Projektteam wird in diesem Teilprojekt mit einem Baurechtsvertragsexperten sowie durch eine Begleitgruppe ergänzt. Alt-Gemeinderat Jürg Widmer sagt, dass er sich gut vorstellen könne, in diesem mitzuwirken, den Entscheid werde er aber zusammen mit den anderen Initianten und der Gemeinde fällen, wenn eine Auslegeordnung und Gespräche stattgefunden haben.
Der Planungshorizont der Gemeinde sieht vor, dass sowohl das Pflichtenheft, das Trägermodell wie auch das Wettbewerbsprogramm und der Baurechtsvertrag bis Ende 2020 vorliegen. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat, ob er den Architekturwettbewerb selber durchführen oder ob er ihn dem Baurechtsnehmer überlassen wird. In diesem Zusammenhang wird die Behörde dem Souverän die nötigen Vorlagen unterbreiten. (mmw)
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