Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 21. August 2020
Aktuell werden in der Liegenschaft der Gemeinde schon Asbest-Rückstände entfernt. Der Abbruch erfolgt im Oktober.
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung entschieden, den für dieses Jahr vorgesehenen Rückbau des sogenannten Jörg- Haus (Baujahr 1932) an der Farlifangstrasse 28 zu genehmigen und den entsprechenden Kredit von 47’000 Franken freizugeben. Das geht aus dem Protokoll der Sitzung hervor. Eine interne Analyse hatte ergeben, dass weder die Gemeinde noch die Schule Bedarf am bestehenden Jörg-Haus haben, das seit Sommer 2016 leer steht und gemäss einer baulichen Zustandsanalyse unbewohnbar ist. Insbesondere ist auch die Nutzung als Notunterkunft für Bedürftige oder für Asylsuchende aufgrund des aktuellen Bauzustands nicht mehr möglich. Eine künftige Nutzung des Hauses durch die Gemeinde oder durch Private würde eine äusserst aufwändige und kostspielige Totalsanierung erfordern. Aus diesen Gründen habe sich der Abbruch des Jörg-Hauses als die sinnvollste Option herauskristallisiert. Damit können auch Unterhaltskosten des leer stehenden Hauses vermieden werden. Aus diesem Grund wurde der Rückbau im Budget 2020 vorgesehen und wird nun realisiert. Die ersten Arbeiten im Innern – zur Entfernung von Asbest-Rückständen – werden während den Sommerferien vollzogen; der eigentliche Abbruch wird während der Herbstferien, zwischen 5. und 16. Oktober 2020, vorgenommen.
Das Grundstück, auf dem das zweigeschossige Haus steht, umfasst die gesamte Schulanlage Farlifang, inklusive Turnhalle, und befindet sich in der Zone für öffentliche Bauten. Eine Abparzellierung und/oder ein Verkauf ist somit keine Option. Das Land, auf welchem das Jörg-Haus steht, bleibt der Gemeinde bzw. der Schule als strategische Landreserve erhalten, über deren Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird.
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