Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 17. August 2020

Von eingesandt ‒ 28. August 2020

Im Mai 2020 hatte der Gemeinderat einem Digitalisierungs-Schub für die Gemeindever­waltung zugestimmt. Es wurde festgehalten, dass jedes Ressort mindestens ein sogenanntes «Leuchtturm-Projekt» beitragen soll, welches in den Jahren 2021 oder 2022 umgesetzt werden kann.

Die genehmigten Projekte werden mehrheitlich in den nächsten zweieinhalb Jahren umgesetzt. Dafür wird mit einmaligen Kosten von rund 380 000 Franken gerechnet.

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung samt Jahresbericht 2019 des Zweckverbands Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Meilen (KES) genehmigt. Unter dem Dach des Zweckverbands sind sowohl die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) als auch die Fachstelle Erwachsenenschutz (FES) zu finden. Die Fallzahlen bewegen sich nach wie vor auf einem eher hohen Niveau und damit verbunden leider auch die Kosten. Die von der Gemeinde Zumikon zu tragenden Anteile beliefen sich im Jahr 2019 auf rund 91’000 Franken (KESB) bzw. 67’000 Franken (FES).

Der Gemeinderat hat das Budget 2021 des Zweckverbands Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Meilen (KES) genehmigt. Das Budget für 2021 weist für Zumikon Kostenanteile von rund 117’000 Franken (KESB) bzw. 74’000 Franken (FES) aus.

An der Gemeindeversammlung vom 9. April 2018 haben die Stimmberechtigten den Ausführungskredit für die Gesamterneuerung des Trakts C der Schulanlage Farlifang genehmigt. Die Arbeiten wurden grösstenteils im Jahr 2019 ausgeführt und sind abgeschlossen. Der Gemeinderat genehmigt die Abrechnung des Ausführungskredits im Gesamtbetrag von 2’443’845.69 Franken.

Die Gemeinde sieht sich immer wieder vor die Tatsache gestellt, dass Grundeigentümer Bauten oder Anlagen erstellen, ohne über eine Baubewilligung zu verfügen bzw. ohne ein notwendiges Gesuch einzureichen. Um in solchen Fällen eine möglichst konsistente Praxis zu verfolgen, hat der Gemeinderat für die Zukunft eine stringente und konsequente Verzeigungspraxis beschlossen. Der Gemeinderat hat die Gebühren für die Abwasserbeseitigung und für die Wasserversorgung für das Jahr 2021 mehrheitlich unverändert festgelegt. Um einer Vorgabe der Verordnung über die Abwassergebühren zu entsprechen (Anteil Grundgebühr soll mindestens einen Viertel des Gesamtertrags ausmachen), wird die Grundgebühr für Abwasser per 1. Januar 2021 von CHF 0.10/m² auf CHF 0.15/m² Grundstücksfläche erhöht. Alle übrigen Gebühren bleiben unverändert.

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