Lohnzulage für Pflegepersonal

Von eingesandt ‒ 8. Januar 2021

Der Gemeinderat honoriert die Leistung, die Solidarität und die Flexibilität der Mitarbeitenden des WPZ Blumenrain während der Gesundheitskrise.

Die Mitarbeitenden des WPZ erhalten eine einmalige Lohnzulage. (Bild: zvg)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohn- und Pflegezentrums Blumenrain schützen seit Beginn der Coronavirus-Pandemie die Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglichst vor einer Covid-19-Infektion. Hierfür nehmen die Mitarbeitenden ständige Mehrbelastungen und Einschränkungen am Arbeitsplatz und in der Freizeit auf sich. Neben den Bewohnenden des WPZ Blumenrain beliefert der Mahlzeitendienst unter erschwerten Bedingungen täglich Zolliker Bürger aus der Risikogruppe mit gegen 100 Mahlzeiten. Nur dank der bereichsübergreifenden Solidarität und Flexibilität aller ­Mitarbeitenden konnte diese Aufgabenverschiebung bewältigt werden. Seit dem Ausbruch der Pandemie im WPZ Blumenrain vor rund zwei Monaten wird der Betrieb trotz quarantänebedingten Ausfällen von bis zu 25 Mitarbeitenden ohne zusätzliche externe Ressourcen aufrechterhalten. Als Anerkennung für die aussergewöhnlichen Leistungen, Solidarität und Flexibilität des Personals hat der Gemeinderat eine einmalige Lohnzulage von maximal 500 Franken gewährt. Der Gesamtaufwand beträgt rund 57 000 Franken.

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