Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 16. Mai 2021
Der Zolliker Gemeinderat hat das Reglement der «Rosa-Schelling-Stiftung» erneuert.
Die Stiftung, 1977 errichtet mit einem Kapital von gut 65 000 Franken, bezweckt die Förderung junger Künstlerinnen und Künstler – vor allem Kunstschaffende in der Ausbildung oder am Anfang ihres künstlerischen Schaffens – in der Regel bis zum 30. Altersjahr. Sie müssen in Zollikon ihren Wohnsitz haben oder sonst mit der Gemeinde verbunden sein (etwa der Herkunft). Sämtliche Sparten des künstlerischen Schaffens sind zugelassen. Die Stiftung kann einmalige oder zeitlich beschränkte wiederkehrende Unterstützungsbeiträge ausrichten – maximal 5000 Franken. Verliehen wird die Förderung durch die Kulturkommission. Begründete Gesuche sind bis August einzureichen. Im September wird über die Anträge entschieden.
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