Von Birgit Müller-Schlieper ‒ 27. Mai 2021
Der Gemeinderat präsentiert die nächsten Schritte der Ortskernentwicklung.
Mit der Weiterentwicklung des Beugi-Areals hat sich der Gemeinderat im Rahmen eines Workshops auseinandergesetzt – nachdem er vom Projektteam Zwischenresultate zum weiteren Vorgehen erhalten hatte. «Zu sichten waren unterschiedliche Studien, Berichte und Evaluationen», erklärte Gemeindeschreiber Markus Gossweiler die Komplexität des Vorhabens.
Nach Annahme der Initiative Widmer hatte der Gemeinderat im Februar 2020 bekanntlich eine Projektgruppe eingesetzt, welche eine Reihe von Entwicklungsschritten durchgeführt hat, die jeweils vom Gemeinderat bestätigt worden sind.
Nun standen Weichenstellungen im Zusammenhang mit dem Baurechtsvertrag an. Der Gemeinderat wünscht eine direkte Abgabe des Areals Beugi im Baurecht mit Vorgaben hinsichtlich Nutzungen, Ortsbild und Vermietung. Im Baurechtsvertrag, der zunächst auf 80 Jahre angelegt ist und über eine Verlängerungsoption um 20 Jahre verfügt, sollen eine Gestaltungsplanpflicht sowie eine Teilnahme von Behördenmitgliedern in der Jury des Architekturwettbewerbs statuiert sein. Mit einem Gestaltungsplan werden Bebauung, Nutzweise und Erschliessung sowie gemeinschaftliche Anlagen verbindlich geregelt. «Der spätere Architekt soll aber auch noch Spielraum für eigene Ideen haben», unterstreicht der Gemeindeschreiber.
Der Gemeinderat verzichtet auf eine detaillierte vertragliche Regelung der Zusammenarbeit bei der Projektentwicklung sowie auf eine Kostenbeteiligung. Markus Gossweiler: «Er hat sich nach intensiver Beratung dagegen ausgesprochen, selbst eine aktive Rolle zu übernehmen.»
Betreffend der Wahl eines Baurechtspartners aus den Zolliker Wohnbaugenossenschaften stützt sich der Gemeinderat auf einen Expertenbericht, welcher eine Bestandesaufnahme der Baugenossenschaften sowie Empfehlungen im Hinblick auf das gemeinnützige Wohnbauprojekt auf dem Beugi-Areal enthält. In einem nächsten Schritt werden die Wohnbaugenossenschaften an einen runden Tisch eingeladen zur Bereinigung offener Pendenzen hinsichtlich bestehender Baurechtsverträge. Parallel wird ein Baurechtsvertragsentwurf ausgearbeitet. Nach heutigem Terminplan soll der Souverän Ende 2022 über den Baurechtsvertrag, den Gestaltungsplan sowie die Anpassung der Nutzungsplanung entscheiden können. Die lange Dauer des Prozesses erklärt Markus Gossweiler damit, dass parallel die Bauzonenordnung neu aufgegleist werden müsse, was seine Zeit brauche. «Ausserdem möchten wir dem Souverän nicht einzelne Zwischenresultate vorlegen, sondern den fertigen Plan.»
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