Von Simon Bühler ‒ 17. Juni 2021
Zum zweiten Mal hat Zollikon ihre Gemeindeversammlung unter freiem Himmel durchgeführt. 104 Stimmberechtigte sind in vier von fünf Vorlagen dem Gemeinderat gefolgt. Einzig die Totalrevision der Parkierungsverordnung hat für Gesprächsstoff und eine Rückweisung gesorgt.
Am vergangenen Samstagmorgen fand die zweite Zolliker Landsgemeinde auf dem Pausenplatz des Schulhauses Buechholz statt. Wie bei der Premiere im Juli 2020 wiederum unter strengen Sicherheitsauflagen und bei strahlendem Sonnenschein. Pünktlich um 9 Uhr eröffnete Gemeindepräsident Sascha Ullmann (GLP) die Versammlung. Als erstes musste er die Streichung des Geschäfts «Neubau Betreuungshaus Rüterwis; Aufhebung Projektierungskredit» bekanntgeben. Durch Beschluss des Bezirksrates Meilen vom 10. Juni sah sich der Gemeinderat gezwungen, diesen Punkt kurz vor der Versammlung von der Traktandenliste zu nehmen. Der Rekurs stammt von einem Zolliker Stimmbürger, der den beleuchtenden Bericht zur Vorlage als ungenügend kritisiert. Die Ressortvorsteherin Bildung Corinne Hoss-Blatter (FDP) muss nun mit der Schulpflege die Situation neu beurteilen.
Erfreulicher für den Gemeinderat war das erste Traktandum: Die Abnahme der Jahresrechnung 2020. Finanzvorsteherin Sylvie Sieger (FDP) konnte einen Überschuss von über 17 Millionen Franken präsentieren. 5,9 Millionen mehr als budgetiert: «Corona hat die Jahresrechnung nicht destabilisiert.» Auf der Einnahmenseite seien neben höheren Steuererträgen von 8,6 Millionen insbesondere die Grundstückgewinnsteuern mit einem Plus von 2,2 Millionen weiterhin «gesprudelt». Gleichzeitig konnte Zollikon durch geringere Investitionen 6,4 Millionen einsparen. Trotz ausserordentlicher Hilfeleistungen für Vereine und Gewerbe hat Corona auch zu Minderausgaben geführt. Etwa weil weniger alte Menschen in Altersheime gezogen sind und weniger Kinder in Sonderschulen geschickt wurden. Auch seien Infrastrukturinvestitionen im Strassenbau geringer ausgefallen als erwartet. All diese Faktoren sowie «eine gut koordinierte Ausgabensicherheit» hätten dazu beigetragen, dass das Nettovermögen der Gemeinde aktuell 30 Millionen Franken beträgt. Der Präsident der Rechnungsprüfungskommission Viktor Sauter (FDP) empfahl die Jahresrechnung zur Abnahme und verwies auf den Umstand, dass das steuerbare Einkommen in Zollikon in den letzten fünf Jahren durchschnittlich um 600 Millionen angestiegen ist, womit das steuerbare Einkommen der Gemeinde Zollikon heute rund 1 Milliarde Franken beträgt. Die Jahresrechnung wurde denn auch einstimmig angenommen.
Ähnlich problemlos präsentierte sich die Genehmigung der Jahresrechnung und des Geschäftsberichts 2020 der Netzanstalt Zollikon. Diese habe ihr Ziel, Strom, Gas und Wasser für die Zolliker Bevölkerung möglichst günstig anzubieten und dabei auch noch Schulden abzubauen, erfolgreich erfüllt, erklärte der verantwortliche Gemeinderat Martin Hirs (SVP), der als Ressortvorsteher Bau zusammen mit dem Umwelt-Vorsteher André Müller (FDP) dem Verwaltungsrat der Netzanstalt vorsitzt. Bei der Abstimmung traten beide in den Ausstand, weil mit der Verabschiedung der Jahresrechnung auch über ihre Vergütungen abgestimmt wurde.
André Müller widmete sich anschliessend in seiner Funktion als Ressortvorsteher Sicherheit dem Geschäft «Anschluss der Zivilschutzorganisation Zollikon (ZSO Zollikon) an die Zivilschutzorganisation Küsnacht, Erlenbach, Zumikon, Zollikon (ZSO KEZZ)» Per 1. Januar 2022 soll sich die ZSO Zollikon – wo heute rund 100 Zivilschützer organisiert sind – der bereits existierenden Kooperation von Küsnacht, Erlenbach und Zumikon KEZ anschliessen. Dies führt zu einer Zivilschutz-Kompanie mit rund 300 Zivilschützern. Gleichzeitig sinken dank Synergien die Ausgaben für Zollikon von heute jährlich 300 000 Franken auf 230 000 Franken. Die Gemeindeversammlung stimmte der Vorlage einstimmig zu.
Für deutlich mehr Gesprächsstoff sorgte die Vorlage «Totalrevision Parkierungsverordnung». Zwar hätte die Revision vor sechs Jahren die Situation verbessert, erklärte der zuständige Gemeinderat André Müller in seinem Einstiegsvotum zur Vorlage. Trotzdem bestünden immer noch Mängel im Parkregime. In stadtnahen Quartieren, insbesondere in der Nähe der Spitäler Hirslanden und Balgrist würden die Parkplätze unter Verwendung von Tageskarten oft von den Angestellten belegt. Damit weniger auswärtige Besucher den Zollikern die Parkplätze wegnehmen und die Verfügbarkeit von Parkplätzen für Einwohnerinnen und Einwohner von Zollikon gewährleistet bleibt, soll die Nachfrage über höhere Gebühren für Auswärtige gesteuert werden, so die Stossrichtung der Vorlage.
Nicht weniger als fünf Votanten traten ans Mikrofon, um die Vorlage in Frage zu stellen. Darunter Valentin Kuster, der an der letzten Überarbeitung mitgewirkt hatte. Er kritisierte, dass die Bewohner des Sennhofs künftig ihre Autos nur noch auf drei Stunden beschränkt an der Oberhubstrasse bei der Forchbahnstation Zollikerberg abstellen können. Dies sei wegen des ausgedünnten Busbetriebs besonders störend. Ausserdem seien die Einschränkungen bei der Bewilligung von Anhängerabstellplätzen kritisch zu sehen. Ein weiterer Votant forderte, die gelb markierten Gratis-Parkplätze bei der Wässerig für Bootsbesitzer und Mitglieder des Seesportfischervereins beizubehalten, da die Bootseigentümer der Gemeinde bereits Gebühren für ihre Bootsplätze entrichten. Auf diese Forderung stellte André Müller mit Verweis auf die Rechtsgleichheit klar, dass Mieter von Bootsplätzen keinen Anspruch auf Parkplätze haben sollten. Ein weiterer Bürger forderte, die Jahresgebühr von 200 Franken beizubehalten, weil die Gemeinde «nicht über die Hintertür von Gebühren» neue Steuern einführen soll. Felix Wirz von der EVP, der als Verkehrsexperte für den Kanton Zürich arbeitet, monierte, dass die Totalrevision «klare Fehler» beinhalte. So könnte etwa die im Text der Totalrevision unklar formulierte Definition von Motorwagen bis 3,5 Tonnen juristische Prozesse auslösen. Nach einem lebhaften Austausch der Argumente unter der Moderation von Gemeindepräsident Sascha Ullmann, beschloss eine Mehrheit von 54 gegen 41 Stimmen die Vorlage zurückzuweisen.
Nach diesem energisch geführten Schlagabtausch war das letzte Traktandum «Aufhebung Verordnung über das Bürgerrecht der Gemeinde Zollikon (Bürgerrechtsverordnung)» nur noch reine Formsache. Die Vorlage – ergänzend zu den eidgenössischen und kantonalen Erlassen über den Erwerb und den Verlust des Bürgerrechts für die Gemeinde Zollikon – wurde einstimmig angenommen.
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