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Zollikon prüft Rückkauf von Immobilien

Von Simon Bühler ‒ 15. Juli 2021

Künftig will der Zolliker Gemeinderat bei jedem Verkauf von Immobilien, bei denen die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat, prüfen, ob das Eigentum an die Gemeinde zurückgehen soll. Anlass ist der Mangel an günstigem Wohnraum.

(Bild: mmw)

An der Gemeinderatssitzung vom 30. Juni wurden die Vorkaufsrechte an Liegenschaften thematisiert. Anlass für die Definition einer grundsätzlichen Haltung des Gemeinderats war ein angekündigter Verkauf von Stockwerkeigentum in den Liegenschaften Fohrbachstrasse 6 und 8, welche durch die Genossenschaft Pro Zollikon erstellt worden sind. Im Dezember 1993 hatte die Gemeindeversammlung der Abgabe der entsprechenden Gemeindeparzelle in Witellikon an drei Zolliker Wohnbaugenossenschaften zugestimmt. In der Folge wurde diese mit drei Wohnblöcken überbaut, einer davon mit Stockwerkeigentumswohnungen. Der Verkauf einzelner Wohnungen im Baurecht war Bestandteil der von der Gemeindeversammlung genehmigten Vorlage, wobei der Gemeinde bei einem Verkauf ein Vorkaufsrecht zugestanden wurde. In der Vergangenheit habe der Gemeinderat noch bei keinem Verkauf von diesem Recht Gebrauch gemacht, heisst es im Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung. Und wörtlich: «Aufgrund der attraktiven Kaufpreise und der aktuellen Situation auf dem Immobilienmarkt will der Gemeinderat jedoch seine Option zukünftig bei jedem Verkauf neu beurteilen und gegebenenfalls auch davon Gebrauch machen, um günstigen Wohnraum zu erhalten.»

Wie viele Wohnungen in der besagten Liegenschaft zum Verkauf stehen und zu welchem Preis, kann Gemeindeschreiber Markus Gossweiler auf Anfrage nicht sagen: «Der Gemeinderat wurde über einen eventuell beabsichtigten Wohnungsverkauf informiert. Ob und zu welchem Preis dieser tatsächlich zustande kommt, ist uns nicht bekannt.» Das Vorkaufsrecht könne erst ausgeübt werden, wenn ein Kaufvertrag notariell beurkundet werde. Der Gemeinderat hat gemäss Baurechtsvertrag auf Anzeige des Notariats hin ein Jahr Zeit, von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

Auf die Frage, bei wie vielen Wohnobjekten in Zollikon ein Vorkaufsrecht der Gemeinde bestehe, erklärt Markus Gossweiler: «Ein Vorkaufsrecht besteht für acht Eigentumswohnungen sowie für sämtliche 24 Liegenschaften der Gemeinde, welche im Baurecht an Wohnbaugenossenschaften oder Vereine abgegeben wurden.»

Den neuen Modus, wonach der Gemeinderat seine Vorkaufsrechtsoption zukünftig bei jedem Verkauf neu beurteilen will, möchte Gossweiler derweil nicht als Paradigmenwechsel verstanden wissen: «Da es sich um ausgesprochene Einzelfälle handelt, kann nicht von einem Paradigma gesprochen werden. Der Gemeinderat hat auch schon in früheren Legislaturen auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet.» Aufgrund der aktuellen Lagebeurteilung habe der Gemeinderat nun aber entschieden, in ­Zukunft im Interesse des Erhalts von günstigem Wohnraum allenfalls Eigentumswohnungen in das Eigentum der Gemeinde zurückzuführen.

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