Bezirksrat weist die Stimmrechtsrekurse ab

Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 16. März 2023

Die Gemeinde Zumikon habe keinerlei Fehler in Bezug auf die Auflage der Geschäfte zur Gemeindeversammlung gemacht.

(Bild: Archiv)
(Bild: Archiv)

Bereits im Vorfeld der Gemeindeversammlung vom vergangenen November waren beim Bezirksrat Meilen Stimmrechtsrekurse eingegangen, die eine ungenügende Auflage für zwei Geschäfte bemängelt hatten. Nach einem längeren Schriftwechsel hat der Bezirksrat nun zu den Rekursen entschieden: Beide Rekurse wurden abgewiesen. Das vermeldet die Gemeinde in einer Medienmitteilung.

Mit Beschluss vom 7. März 2023 weist der Bezirksrat Meilen die im Vorfeld der Gemeindeversammlung vom 26. November 2022 eingegangenen Stimmrechtsrekurse vollumfänglich ab. In seinem Beschluss hat der Bezirksrat mehrmals festgehalten, dass der Gemeinde keinerlei Fehler in Bezug auf die Auflage zu den Geschäften vorgeworfen werden können. Die freie Willensbildung der Rekurrenten und der übrigen Stimmberechtigten sei durch die Auflage nicht eingeschränkt worden, womit keine Verletzung der politischen Rechte der Rekurrenten vorliege.

Der Gemeinderat Zumikon begrüsst den Entscheid, wodurch die zwei an der Gemeindeversammlung gefällten Beschlüsse im Nachhinein legitimiert werden. Die Auffassung des Gemeinderats, wonach bei der Auflage für die Gemeindeversammlung alles mit rechten Dingen zugegangen ist, wurde durch den Bezirksrat vollumfänglich bestätigt.

Angefochten wurde von den drei Rekurrenten einerseits das Geschäft zur Verlängerung des Darlehens an die Zentrumscafé Zumikon AG und anderseits das Geschäft zur Genehmigung des Projektierungskredits für die Erneuerung und Sanierung des Gemeinschaftszentrums Zumikon.

Beiden Geschäften hatte die November-Gemeindeversammlung, die mit rund 260 Stimmberechtigten überdurchschnittlich gut besucht war, mit überaus deutlicher Mehrheit zugestimmt. Mit seinem Entscheid schützt der Bezirksrat nun diese Beschlüsse. Zum Entscheid des Bezirksrats läuft noch eine Beschwerdefrist, die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind damit noch nicht endgültig rechtskräftig.

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