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Zollikons Sondervermögen

Von Franca Siegfried ‒ 23. März 2023

Über den Verkauf des Alters- und Wohnheims an der Seestrasse 109 wird an der nächsten Gemeindeversammlung abgestimmt. Das Legat von Heinrich Ernst mit den rechtlichen Abklärungen.

Ein Weitblick von der Seeanlage des stillgelegten Alters- und Wohnheims an der Seestrasse. (Bild: cef)
Ein Weitblick von der Seeanlage des stillgelegten Alters- und Wohnheims an der Seestrasse. (Bild: cef)

Ein letzter Wille verjährt nie. Diese Tatsache beschäftigt die Gemeinde seit sieben ­Jahren. Eigentlich hatte die Gemeindeversammlung im Jahr 2015 den Verkauf des stillgelegten Alters- und Wohnheims an der Seestrasse 109 bewilligt. Nach einem Rekurs lag jedoch das Geschäft beim Bundesgericht. Der letzte Wille von Heinrich Ernst gelte auch nach 100 Jahren. Die buchhalterische Auflösung des Legats nach dem Bau des Altersheims in den 1970er-Jahren war unrechtmässig. Der Heinrich-Ernst-Fond muss weiterhin im Finanzhaushalt der Gemeinde als Sondervermögen aufgeführt werden, auch wenn er gegen Null sinkt. 1923 überliess Heinrich Ernst der Gemeinde einen Teil seines Vermögens, unter anderem das Grundstück an der Seestrasse 109. Er wünschte sich, dass sein Vermächtnis betagten Menschen zugutekomme. 1969 baute Zollikon auf dem Land das Alters- und Pflegeheim am See. 2016 war der Bau des Wohn- und Pflegezentrums Blumenrain bezugsbereit und die Liegenschaft an der Seestrasse 109 stand leer. Eine Zwischennutzung etwa auch für Studierende ist begehrt – die ist aber in einem renovationsbedürftigen Altbau nicht beliebig lange möglich.

Nettoerlös in Prozentzahlen

Seit 2019 suchte eine Arbeitsgruppe nach einem Vorschlag für die Revision der Ausführungsbestimmungen des Heinrich-Ernst-Fonds. Der Vorschlag: Die Liegenschaft wird verkauft, der Nettoerlös fliesst in den Fonds. Zum Legat gehört auch ein Wohnhaus mit direktem Seeanstoss an der Seestrasse 100. Mit einem Landabtausch soll die Gemeinde das Seegrundstück in ihrem Besitz behalten, dafür verringert sich der Anteil der gemeindeeigenen Fläche am Grundstück des Heims. Die Verteilung der Fläche: 83,43 Prozent gehören dem Fonds, 16,57 Prozent der Gemeinde. Diese Prozentzahlen sollen auch den Nettoerlös aus dem Verkauf aufteilen. Dazu konnten sich auch die Ortsparteien äussern. Gemeindeschreiber Markus Gossweiler: «FDP, SVP und SP haben dem Verkauf an den Meistbietenden zugestimmt, die glp hat angeregt, einen Erwerb durch die Gemeinde zu prüfen. Das Forum 5W hat einen Verkauf abgelehnt und verlangt, dass die Grundstücke im Gemeindebesitz verbleiben.» Der Gemeinderat wird jährlich einen Verpflichtungskredit für den Fonds budgetieren. Die Sozialbehörde kann über Beiträge bis 50 000 Franken bzw. bis maximal den jährlichen Verpflichtungskredit bestimmen. «Darüber hinaus müsste ein Kredit beantragt und je nach Finanzkompetenz vom Gemeinderat, von der Gemeindeversammlung oder in einer Urnenabstimmung bewilligt werden», ergänzt Markus Gossweiler.

Und was ist mit dem Fondszweck? Der Fonds erbringt finanzielle Leistungen an Personen jeglichen Alters, die unter Anrechnung ihrer Ansprüche auf öffentliche Leistungen vorübergehend in eine finanzielle Notlage geraten. Gemäss Arbeitsgruppe soll der Fonds alle Menschen unterstützen: junge, mittlere und ältere. Das Bundesgericht schreibt jedoch in seinem Urteil: «Denkbar wäre auch, dass damit andere Angebote im Interesse der Alterspflege – etwa Fahrdienste oder altersbezogene kulturelle ­Aktivitäten – finanziert werden.» Die Gemeindeversammlung wird am 14. Juni 2023 das letzte Wort haben.

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