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Offene Fragen zur Schule Rüterwis

Von Franca Siegfried ‒ 2. Juni 2023

Eine Nacht oder auch zwei – die Gemeindeversammlung Zollikon am 14. Juni wird zu einem Marathon. Nebst den acht Geschäften muss der Gemeinde­rat gemäss Anfragerecht auch noch diverse Anfragen zu Rüterwis beantworten.

Hüpfspiel «Himmel und Hölle» auf dem Pausenplatz des Schulhauses Rüterwis. (Bild: cef)
Hüpfspiel «Himmel und Hölle» auf dem Pausenplatz des Schulhauses Rüterwis. (Bild: cef)

Dank dem Anfragerecht (§ 17 Abs. 1 Gemeindegesetz) kann jede stimmberechtigte Person eine schriftliche Frage an den Gemeindevorstand einreichen. Bedingung? Es muss eine Angelegenheit von allgemeinem Interesse sein. Frist? Mindestens zehn Tage vor der Gemeindeversammlung, damit Anfrage und auch Antwort an der Versammlung behandelt werden können. Nach der Stellungnahme des Gemeinderates hat die anfragende Person das Recht auf eine kurze Stellungnahme an der Versammlung. Ob darüber eine Diskussion erwünscht ist, entscheidet hingegen der Souverän. Kurzum: Dieses Recht ermöglicht in der direkten Demokratie auch einzelnen Stimmberechtigten eine Aufsicht über Behörde und Verwaltung. Das ist in Zollikon an der nächsten Gemeindeversammlung vom 14. Juni der Fall. Drei Anfragen wurden fristgerecht eingesandt. Das kann Gemeindeschreiber Markus Gossweiler bestätigen: «Bis dato sind drei Anfragen zur Situation der Schule Rüterwis eingetroffen, die eine unterzeichnet vom Präsidenten der EVP Zollikon und von der Präsidentin der SP Zollikon, die zweite vom Präsidenten der SVP Zollikon sowie einem weiteren ­Mitglied der SVP-Ortspartei und die dritte von Andy Tschopp und Mitunterzeichnenden.»

Grosser Fragenkatalog

Zwei der drei Anfragen liegen auch der Redaktion des Zolliker Zumiker Boten vor. Bei den Anfragen stehen jedoch nicht nur Einzelpersonen, sondern Parteien dahinter. «Paragraph 17 verlangt nur, dass Anfragen von Stimmberechtigten eingereicht werden. Ob diese für eine Partei oder im eigenen Namen eingereicht werden, spielt keine Rolle», sagt Markus Gossweiler. Die gestellten Fragen überschneiden sich, sind jedoch teilweise sehr ausführlich. Es sind Fragen etwa nach der Stellenbesetzung des Lehrkörpers, nach der Schulleitung und Leitung Bildung. Auch die Kündigungsfrist der Schulleitung interessiert, die Verantwortlichkeit und wie sich die Mediation entwickeln wird. Gefordert wird eine transparentere Kommunikation, auch über die Kosten und weitere zukünftige Schritte. Schulbesuche und Schulpflege sind ebenfalls ein Thema. «Wie mit ­einer Anfrage umzugehen ist, ist im Gesetz nicht detailliert geregelt», erklärt der Gemeindeschreiber. «Nebst der Zusendung einer schriftlichen Antwort an die Fragestellenden wird nur verlangt, dass Anfragen und deren Beantwortung in der Versammlung bekanntzugeben sind. Da es sich um das gleiche Thema handelt, und die SVP ihre Anfrage als Ergänzung zur Anfrage EVP/SP versteht, werden die Anfragen in der Gemeindeversammlung voraussichtlich zusammengefasst behandelt. Selbstverständlich werden die Anfragenden eine schriftliche Antwort spezifisch zu ihren Fragen erhalten.»

Vor einer langen Nacht

Die Behandlung dieser Anfragen steht auf der Traktandenliste vom 14. Juni an erster Stelle nach Begrüssung und den üblichen Formalitäten. Über acht Geschäfte müsste der Souverän an diesem Abend abstimmen – und gemäss gemeinderätlicher Vorgabe die Versammlung um 23 Uhr schliessen. Das OK Eltern Rüterwis mobilisiert in einem Schreiben ­Eltern und Erziehungsberechtigte: «Ermuntert auch Grosseltern, Gottis und Göttis und Freundinnen und Freunde (stimmberechtigt in der Gemeinde Zollikon), aber auch andere Interessierte ohne Stimmrecht dazu, sich diesen Abend für eine angeregte Diskussion freizuhalten.» Anzunehmen ist, dass sich diese Gemeindeversammlung mit den Anfragen zu Rüterwis ausdehnen wird. Das bedeutet, die Stimmberechtigten werden sich auch am Donnerstagabend zu den restlichen Geschäften treffen. Alles im Interesse der direkten Demokratie.

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