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Fahrlässige Tötung? ­Verfahren eingestellt

Von Aline Sloksnath ‒ 20. Juli 2023

Nach dem Tod zweier 15-Jährigen im Sommer 2020 hat die Zürcher Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt.

Im Sommer 2020 kam es im Zollikerberg zu einer Tragödie. (Archivbild: Adrian Michael)
Im Sommer 2020 kam es im Zollikerberg zu einer Tragödie. (Archivbild: Adrian Michael)

Vor drei Jahren verstarben im Zollikerberg ein 15-jähriger Junge und ein gleichaltriges Mädchen an einer Medikamenten-Überdosis (der Zolliker Zumiker Bote berichtete). Der tragische Vorfall bewegte die Schweiz. Der Verdacht auf Fremdeinwirkung konnte nicht ausgeschlossen werden. Doch nun hat die Staatsanwaltschaft ­Zürich das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung mangels Hinweisen eingestellt, wie eine Recherche der «Zürichsee-Zeitung» zeigt. Der damals 18-Jährige, der die beiden Jugendlichen im Sommer 2020 leblos in der Wohnung gefunden und die Polizei gerufen hat, wurde wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Der junge Mann wurde damals verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Details zum Strafmass sowie zu weiteren Ermittlungsergebnissen gibt die Staatsanwaltschaft nicht bekannt.

Hilfsangebote:

  • Samowar, Jugendberatung und Suchtprävention Bezirk Meilen, www.samowar.ch/meilen
  • Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Telefon: 143
  • Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Telefon: 147
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