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Nachgefragt: Wie weiter mit dem Altersheim am See?

Von Joël J. Meyer ‒ 21. Juli 2023

Das an der Seestrasse 109 gelegene Gebäude diente viele Jahre als Altersheim, bis 2016 das Wohn- und Pflegezentrum Blumenrain diese Funktion übernahm. Aktuell geht es darum, eine neue Verwendung für die Liegenschaft am See zu finden. Der Verkauf durch die Gemeinde Zollikon wurde an der letzten Gemeindeversammlung abgelehnt. Nun braucht es eine neue Lösung.

Lassen die Beteiligten Gras über die Sache wachsen? Vorerst bleibt an der Seestrasse 109 jedenfalls alles beim Alten. (Bild: cef)
Lassen die Beteiligten Gras über die Sache wachsen? Vorerst bleibt an der Seestrasse 109 jedenfalls alles beim Alten. (Bild: cef)

Nachgefragt bei Patrick Dümmler, Zolliker Gemeinderat und Ressortvorsteher Liegenschaften:

Der Verkauf der Liegenschaft an der Seestrasse 109 wurde an der Gemeindeversammlung vom 15. Juni abgelehnt. Was ist seither geschehen, ist der Plan in eine Sackgasse geraten?

Der Gemeinderat hat den Entscheid der Gemeindeversammlung diskutiert. Inzwischen fanden auch Besprechungen aller involvierten Stellen statt. Das Thema einer Nutzung des Grundstücks ist nicht neu. Die früheren Abklärungen mit den evaluierten Optionen werden aktualisiert, bevor Entscheide gefasst werden. Derzeit ist noch alles offen.

Die «Projekt Interim GmbH» bietet bis Ende Jahr die temporäre Nutzung der Räumlichkeiten an. Wird dieser Vertrag für eine Weiterverwendung verlängert?

Ja, die bestehende Zwischennutzung soll verlängert werden. Angedacht ist eine Vertragsverlängerung um zwei weitere Jahre, damit das Gebäude weiterhin sinnvoll genutzt werden kann. Diese Zeit will der Gemeinderat nutzen, um den Lösungsvorschlag einer definitiven Nutzung auszuarbeiten und gegebenenfalls vor das Volk zu bringen.

Ein Vorschlag an der Gemeindeversammlung war, die Baugenossenschaften einzubeziehen und abzuklären, ob eine Abgabe an sie sinnvoll wäre. Wie stehen Sie dazu?

Eine solche Abklärung ist nicht ausgeschlossen, könnte aber im ­Resultat schwierig sein. Dies aus dem einfachen Grund, weil sich kostengünstiger Wohnraum mit den Anforderungen des Heinrich Ernst Fonds beisst, möglichst hohe Einnahmen zugunsten der Nutzniessenden des Fonds, nämlich benachteiligter Personen, zu erzielen. Was ist höher zu gewichten?

Eine andere Möglichkeit böte die befristete Baurechtvergabe des Grundstücks; der Fonds könnte mit den erhobenen Baurechtszinsen alimentiert werden. Betrachten Sie das als Option?

Auch dies ist eine der Optionen. Der Fonds erhielte damit regelmässige Erträge, um Massnahmen zu finanzieren, hätte aber nicht die wirtschaftliche Kraft – wie bei einem Verkaufserlös – grössere Projekte wie beispielsweise altersgerechte Wohnungen anzustossen.

Das Gebäude ist unbestritten ­sanierungsbedürftig, eine nachhaltige Lösung bedingt ein neues Konzept für das gesamte Grundstück. Käme zur Projektierung ein Architekturwettbewerb in Frage?

Auch dies ist denkbar, dafür müsste in der Gemeinde zuerst ein Konsens über die langfristige Nutzung des Grundstückes bestehen.  Vorher ist ein Architekturwettbewerb zwecklos.


Zolliker Gemeinderat Patrick Dümmler (Bild: zvg)

Gemeinderat Patrick Dümmler be­antwortet Fragen zur Liegenschaft an der Seestrasse 109 in Zollikon. (Bild: zvg)

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