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Abfall bei den Abfallgebühren

Von Birgit Müller-Schlieper ‒ 14. September 2023

Zumikon senkt die Gebühren für den Kehricht. Stagnation in Zollikon seit fast zwanzig Jahren.

Der Wertstoffhof in Zumikon ist an fünf Tagen in der Woche geöffnet und verzeichnet seit seiner Eröffnung regen Zulauf. (Bild: bms)
Der Wertstoffhof in Zumikon ist an fünf Tagen in der Woche geöffnet und verzeichnet seit seiner Eröffnung regen Zulauf. (Bild: bms)

Die Mieten steigen, Energie wird teurer und der Wocheneinkauf wird auch immer kostspieliger. Alles wird teurer. Alles? Nicht ganz. In Zumikon sollen zumindest die Kehrichtgebühren fallen. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. August die Gebührenansätze für die Kehrichtabfuhr ab 1. Januar 2024 wie folgt festgesetzt: Die Grundgebühr für eine Wohnung liegt dann bei 30 Franken, bisher waren es 40 Franken. Der Gewerbezuschlag stagniert dagegen bei 100 Franken. Pro 35-Liter-Sack werden künftig 1,20 Franken statt 1.50 Franken fällig. Pro Containerplombe müssen neu 24 statt 33 Franken entrichtet werden.

Grund für die Senkung sind eine komfortable Situation in der entsprechenden Spezialfinanzierung und die Tatsache, dass in den kommenden Jahren keine grösseren Investitionen geplant sind. «Die Markenbüchlein, die wir noch an Lager haben, sollten bis Ende des Jahres reichen», schätzt Gemeindeschreiber Thomas Kauflin. «Wir werden nun die Verkäufer der Gebührenmarken wie Migros, Coop und weitere über die Tarifänderung informieren, damit sie keinen grösseren Vorrat mehr einkaufen.» Bald gehen die neuen Gebührenmarken – in einer neuen Farbe – in den Druck und voraussichtlich ab Dezember in den Verkauf, mit Gültigkeit ab 1. Januar 2024.

Reduktion schon 2021

In Zollikon wurden die Grundgebühren 2021 gesenkt, von 125 auf 80 Franken pro Jahr und Haushalt. Die Kehrrichtgebühren blieben ­hingegen seit fast zwanzig Jahren unverändert. «Ein Vorteil dieser ­Variante lag darin, dass wir wie die Verkaufsstellen in Zollikon keine Preisanpassungen beim Verkauf der Abfallmarken vornehmen mussten», erklärt Frank Neuhäuser, Leiter Abteilung Sicherheit und Umwelt.

Seit 1998 erzielte die Gemeinde – mit Ausnahme in 2001 und 2006 – bei der Abfallbewirtschaftung einen Überschuss. Dieser wurde jeweils einem Spezialfinanzierungskonto gutgeschrieben und diente dem Ausgleich allfälliger Schwankungen sowie zukünftigen Investitionen. Per 31. Dezember 2019 betrug der Bestand des Kontos Kehrichtabfuhr mehr als 2,5 Millionen Franken. Da auch in Zollikon keine grösseren ­Investitionen im Bereich der Abfallentsorgung geplant waren und das Spezialfinanzierungskonto Kehrichtabfuhr reduziert werden sollte, wurde die Grundgebühr gesenkt. Die Bürger zahlen für die gelbe 35-Liter-Marke 1.60 Franken. Die letzte Absenkung liegt weit zurück: 2004 war der Preis um zwanzig Rappen reduziert worden.

Grüngut online beantragen

Seit Anfang dieses Jahres können in Zollikon auch Jahresvignetten für den Grünabfall erworben werden. Statt einer Frankierung vor jeder Leerung kann eine Jahres­vignette zu einem Pauschalpreis gekauft werden. Die Jahresvignetten für Abfälle aus Garten und Küche sind jeweils vom 1. Januar bis 31. Januar des Folgejahres gültig. Versandt werden die Vignetten jeweils ab November.

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