Empfehlungen der RGPK zur GV Zollikon

Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 16. November 2023

Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission hat die vorgeschlagenen Anträge für die anstehende Zolliker Gemeindeversammlung geprüft und ihre Empfehlungen bekannt gemacht.

Die nächste Gemeindeversammlung in Zollikon findet am 29. November statt. (Archivbild)
Die nächste Gemeindeversammlung in Zollikon findet am 29. November statt. (Archivbild)

Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) stellt fest, dass das Budget der Politischen Gemeinde Zollikon finanzrechtlich zulässig, rechnerisch richtig und finanziell angemessen sei. Die finanzpolitische Prüfung des Budgets gäbe zu keinen Bemerkungen Anlass, die Regelungen zum Haushaltsgleichgewicht seien eingehalten. Die RGPK beantragt der Gemeindeversammlung, das Budget 2024 der Politischen Gemeinde Zollikon entsprechend dem Antrag des Gemeindevorstands zu genehmigen. Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission unterstützt den Antrag an die Gemeindeversammlung, den Steuerfuss für das Jahr 2024 auf 76 Prozent (Vorjahr 79 Prozent) des einfachen Gemeindesteuerertrags festzusetzen. Zur «Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Personalvorsorge von Behördenmitgliedern» und zum «Neuerlass Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO)» beantragt die RGPK die Annahme beider Geschäfte.

Mindestabstand Windräder

Die RGPK lehnt die Einzelinitiative von Stephan Geiger, «Ergänzung BZO, Mindestabstand von Wind­rädern», sowohl aus rechtlicher als auch aus politischer Sicht ab. In rechtlicher Hinsicht sei vor allem zu berücksichtigen, dass eine entsprechende Änderung der Bau- und ­Zonenordnung (BZO) von der kantonalen Baudirektion nicht genehmigt würde, was von dieser bereits deutlich kommuniziert wurde. Deshalb müssten sich, wenn die Initiative angenommen wird, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Gerichtsinstanzen mit dieser Änderung der BZO befassen, was für die Gemeinde mit beträchtlichen Rechtskosten verbunden wäre. Die Begründung der Baudirektion, weshalb die vorgeschlagen Änderung der BZO sich nicht mit dem kantonalen Gesetz vereinbaren lässt, erscheint der RGPK zudem schlüssig, weshalb nicht davon ausgegangen werden könne, dass die Gemeinde mit einem Gerichtsverfahren erfolgreich wäre.

Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 29. November 2023, 19.45 Uhr, Gemeindesaal Zollikon

Geschäfte:
1. Budget 2024
2. Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Personalvorsorge von Behördenmitgliedern (Teilrevision der Entschädigungs­verordnung sowie der Pensionskassenverordnung)
3. Neuerlass Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO)
4. Einzelinitiative Stephan Geiger: Ergänzung Bau- und Zonenordnung (BZO), Mindestabstand von Windrädern

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