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Neubeurteilung Tempo 30

Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 24. November 2023

Der Zolliker Gemeinderat muss erneut darlegen, weshalb er die Einführung einer Tempo-30-Zone in der Bahnhofstrasse ablehnt.

Kommt am Ende doch Tempo 30 für die Bahnhofstrasse? (Bild: cef)
Kommt am Ende doch Tempo 30 für die Bahnhofstrasse? (Bild: cef)

Das Verwaltungs­gericht hat in einem Urteil vom 26. Oktober entschieden, dass der Zolliker Gemeinderat die Lärm- und Unfallsituation an der Bahnhofstrasse erneut überprüfen muss. Der Entscheid des Gemeinderats, auf einen Antrag zur Einführung einer Tempo-30-Zone an der Bahnhofstrasse zu verzichten, wurde damit aufgehoben. Der Rekurrent hatte 2021 gefordert, dass aus Lärmschutz- und Verkehrssicherheitsgründen eine Tempo-30-Zone zu signalisieren sei. Der Gemeinderat hatte diese Forderung aufgrund von vorhandenen Tempomessungen, Lärmerhebungen und einer Unfallauswertung abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht ist nun zur Folgerung gekommen, dass der ­Gemeinderat in seinem Entscheid ungenügend dargelegt hat, inwiefern die Strassenlärmvorschriften eingehalten werden und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Die Forderung nach einem verkehrstechnischen Gutachten mit zusätzlichen Verkehrsmessungen hat das Verwaltungsgericht jedoch abgelehnt. Der Gemeinderat akzeptiert das Urteil und verzichtet auf einen Weiterzug an das Bundes­gericht. Er wird den Entscheid des Verwaltungsgerichts vertieft analysieren und die zusätzlich geforderten Erhebungen durchführen, bevor er über die Sache neu entscheidet.

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