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Vereinfachen und vereinheitlichen

Von Joël J. Meyer ‒ 24. November 2023

Die FDP Zollikon verlangt an der kommenden Gemeindeversammlung Antworten zu elektronischen Baugesuchen und harmonisierten Baubegriffen.

Baubewilligungen können auf der Webseite des Kantons Zürich eingegeben werden. (Bild: zzb)
Baubewilligungen können auf der Webseite des Kantons Zürich eingegeben werden. (Bild: zzb)

Der Kanton Zürich will flächendeckend den elektronischen Baubewilligungsprozess einführen. Bis anhin lag es praktisch im Ermessen der jeweiligen Gemeinden, sich für oder gegen diesen Digitalisierungsschritt zu entscheiden. Insgesamt 54 Gemeinden haben das neue System bereits eingeführt – Zumikon eingeschlossen, dort können seit Juli 2022 Baugesuche sowohl digital als auch in Papierform eingereicht werden. Weitere 18 Gemeinden haben die Einführung geplant – Zollikon ist nicht dabei.

Doch jetzt läuft die Zeit: Im Oktober hat der Kantonsrat eine Änderung im Planungs- und Baugesetz beschlossen, die diese Digitalisierung vorantreiben soll. Ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes – voraussichtlich im Frühling 2024 – müssen sämtliche Gemeinden sich innert drei Jahren an die Plattform «eBaugesucheZH» anbinden und die ­Voraussetzungen für den digitalen Baubewilligungsprozess schaffen. Nach Ablauf der Frist sollen alle Baugesuche im Kanton Zürich papierlos eingereicht und abgewickelt werden.

Ambitionierte Ziele

Zollikon steht also unter Handlungszwang. Die FDP Zollikon will den Stand der Dinge wissen und reichte eine Anfrage gemäss Paragraf 17 des Gemeindegesetzes ein, damit ihre Anfrage als Traktandum für die Gemeindeversammlung vom 29. November aufgenommen wird. Laut Felix Heer, Präsident der FDP Zollikon, hat sich der Gemeinderat ambitionierte Ziele gesetzt, die Digitalisierung der Behördenprozesse voranzutreiben; dazu kommt nun der verbindliche Zeitrahmen des Kantonsrats.
«Wir erwarten eine effiziente Verwaltung und sehen den Gemeinderat in der Pflicht, die versprochenen Ziele zeitnah zu realisieren», sagt Heer. Es sei an der Zeit, den bürokratischen Aufwand für Baugesuche zu verringern und sicherzustellen, dass die Bauabteilung Verfahren schneller und effizienter abwickeln kann. «Die Bauherrschaften verdienen effiziente Abläufe, die ihre Projekte vorantreiben, anstatt sie durch langwierige bürokratische Prozesse zu behindern.»

Was ein Gebäude ist

Nebst den Baugesuchen thematisiert die FDP in ihrer Anfrage auch die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), die Frage, wann die Gemeinde Zollikon die Umsetzung dieser Vereinbarung plant. Weil das Baurecht kantonal geregelt ist, gibt es keine einheitliche Schweizer ­Nomenklatur für Baubegriffe. Um Missverständnissen entgegenzutreten, verabschiedete die Bau-, ­Planungs- und Umweltdirektoren-­Konferenz 2005 die IVHB, die die wichtigsten Baubegriffe und Messweisen vereinheitlicht. Konkret geht es um 30 Definitionen, beispielsweise, was überhaupt ein Gebäude ist: «Gebäude sind ortsfeste Bauten, die zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen eine feste Überdachung und in der Regel weitere Abschlüsse aufweisen.»

Tritt ein Kanton der IVHB bei, verpflichtet er sich, die vereinheitlichten Baubegriffe und Messweisen in das jeweilige Planungs- und Baurecht zu übernehmen. Zwar ist der Kanton Zürich dem IVHB-Konkordat nicht beigetreten, hat sich aber dennoch für die Umsetzung der Harmonisierung entschieden und 2017 diverse Gesetzesänderungen vorgenommen. In den einzelnen Gemeinden werden diese jedoch erst wirksam, wenn sie ihre eigenen Bau- und Zonenordnungen (BZO) ebenfalls harmonisieren; die Frist dafür erstreckt sich bis zum 28. Februar 2025.

Grundlegende Revision?

Für Felix Heer steht fest: «Die Harmonisierung vereinfacht das Planungs- und Baurecht für die Bauwirtschaft und die Bevölkerung.» Seitens der Gemeinde werde schon länger von einer «technischen Revision der BZO» gesprochen, woraus sich der dritte Punkt der FDP-Anfrage ergibt: Ist bei dieser Revision lediglich die Berücksichtigung der IVHB vorgesehen, oder ist geplant, die alte BZO von 1996 im gleichen Zug grundlegend zu revidieren?

«Zollikon darf zweifellos stolz auf sein schönes Dorfbild sein. Dazu beigetragen hat das Verantwortungsgefühl der Grundeigentümer, unsere Bau- und Zonenordnung ­sowie die Arbeit von Baubehörde und Bauabteilung. Es ist aber eine Tatsache, dass Bauen in Zollikon sehr komplex ist und die Baubewilligungsverfahren aufwendig sind», entgegnet Präsident Felix Heer auf die Frage, weshalb der FDP diese Themen ein so grosses Anliegen sind. «Elektronische Baubewilligungsverfahren sind längst überfällig, um Bauherren von dem erheblichen bürokratischen Aufwand zu entlasten. Die Harmonisierung der Baubegriffe ist unerlässlich, um Grundeigentümern und der Gemeinde gleichermassen Klarheit und Rechtssicherheit zu verschaffen.»

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