Weniger Steuern, viel Wind um Abstände

Von Joël J. Meyer ‒ 1. Dezember 2023

An der Zolliker Gemeindeversammlung vom letzten ­Mittwoch wurden bis auf die Einzel­initiative zum Mindest­abstand ­zwischen Windturbinen und Siedlungen alle Geschäfte angenommen.

Die neuen Steuerfüsse der Gemeinden für das Jahr 2024. Zollikon senkt die Abgaben um drei Prozentpunkte, Zumikon sogar um vier. (Bild: zzb)
Die neuen Steuerfüsse der Gemeinden für das Jahr 2024. Zollikon senkt die Abgaben um drei Prozentpunkte, Zumikon sogar um vier. (Bild: zzb)

Kurz und knackig, das war die Gemeindeversammlung nicht. Obwohl die Geschäfte sich durchaus als Durchwink-Traktanden geeignet hätten, entstanden diverse Diskussionen und folgten neue Anträge, die jedoch allesamt abgelehnt wurden. Auch der Einstieg in die Versammlung war ausführlich. Gemeindepräsident Sascha Ullmann blickte in seiner Einführung auf ein aktives Dorfleben zurück. Dann würdigte er Alt-Gemeindepräsident Ernst Hoffmann, der in diesem Jahr verstorben ist, rekapitulierte dessen Leistungen und bat, ihm ein ehrendes Andenken zu bewahren. Der Gemeinderat, die 176 Stimmberechtigten und übrigen Anwesenden hielten kurz inne.

Finanziell im grünen Bereich

Da im Budget 2024 keine grossen Veränderungen im Vergleich zum diesjährigen Budget vorgesehen sind und weiterhin hohe Steuererträge erwartet werden, hat der Gemeinderat eine Steuerfusssenkung um drei Prozentpunkte auf 76 Prozent beantragt. Die Einnahmen der Gemeindesteuern 2024 werden rund 1,9 Millionen Franken höher budgetiert als für 2023 und auch die Erträge aus den Grundstück­gewinnsteuern werden um sechs Millionen Franken höher geschätzt. Somit ­seien auch die grossen anstehenden Vorhaben der Gemeinde trotz einer Steuerfussreduktion ­finanziell tragbar: die Sanierung des Schwimmbads Fohrbach, der Neubau des Betreuungshauses Rüterwis und die Erweiterung des Schulhauses Buechholz.

Laut Sylvie Sieger, Ressortvorsteherin Finanzen, geht es alles in allem um eine «unaufgeregte, realistische Schätzung». Der entstehende Aufwandüberschuss von fast 6,3 Millionen Franken soll dem Eigenkapital der Gemeinde entnommen werden. Das für das Ende dieses Jahres prognostizierte Nettovermögen der Gemeinde von 90 Millionen soll mit der Steuersenkung und den Investitionen reduziert werden. Markus Meienbergs Antrag in der Diskussionsrunde, die 950 000 Franken aus dem Budget zu Gunsten von Brandschutz und Fluchtweg für die Tiefgarage bei der Zolliker Stube zu streichen, wurde im Plenum lange besprochen, doch letztendlich mit 81 zu 69 Nein-Stimmen abgelehnt. Das Budget 2024 und der neue Steuerfuss wurden als Gesamtpaket angenommen.

Keine neue Mindestdistanz

Mit seiner Einzelinitiative wollte Stephan Geiger die kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO) ergänzen: Der Abstand zwischen Windturbinen und Siedlungen sollte neu mindestens 700 Meter betragen. Dies begründete er mit Gefahren und ­Unannehmlichkeiten für die Bevöl­kerung, die sowohl während der Bauphase als auch während des ­Betriebs der Anlagen entstehen würden. ­Andernorts gäbe es bereits solche Regelungen, beispielsweise im Kanton Baselland, und in Deutschland gelte ein genereller Mindest­abstand von 1000 Metern. Er selbst sei «kein frustrierter Wutbürger» und auch nicht «per se gegen Windkraft», seine Initiative sei zumindest als Gedankenanstoss zu verstehen. Laut Stephan Geiger beruht die ­aktuelle Windrad-Strategie auf allzu optimistischen Annahmen, der ­eigentliche Ertrag stünde in keinem Verhältnis zum Flächenverbrauch.

In der Diskussion meldeten sich ­einige Für- und Gegenstimmen zu Wort. Die Befürworter der Initiative weiteten das Argumentarium der Ineffizienz aus und wollten damit auf andere erneuerbare Energiequellen lenken. Der Gemeinderat stellte den Sinn der Initiative in Frage, zumal die Gemeinde keine Kompetenz hat, überhaupt über einen Mindestabstand zu bestimmen – diese liegt beim Kanton. Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission plädierte sowohl politisch als auch rechtlich gegen die Initiative; die zwangsläufig ­entstehenden Gerichtskosten bei einem solchen Unterfangen seien zu beachten. Die Einzelinitiative wurde mit 111 zu 56 Nein-Stimmen abgelehnt. Der darauffolgende Antrag von Stephan Geiger, über die Initiative an der Urne zu entscheiden, wurde ebenfalls abgelehnt.

Ja für Personalvorsorge und Entwässerung

Aktuell können Behördenentschädigungen nur bei der Personalvorsorgestiftung der Gemeinde versichert werden, wenn das Behördenmitglied weder selbstständig erwerbend noch aus einer anderen Berufstätigkeit bereits einer Pensionskasse angeschlossen ist. Diese Regelung ist problematisch für Behördenmitglieder, die ihren Haupterwerb in einem Teilzeitpensum ausüben oder selbstständig erwerbstätig sind. Mit den beantragten Teilrevisionen der Entschädigungs- sowie Pensionskassenverordnung soll die freiwillige Altersvorsorge für alle Behördenmitglieder ermöglicht werden. Das Geschäft wurde ohne Diskussion angenommen.

Auch der Neuerlass der Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) wurde angenommen. Die gültige Kanalisationsverordnung von 1974 ist laut dem Gemeinderat nicht ­zeitgemäss. Der vorgeschla­gene Neuerlass der basiert auf einer kantonalen Musterverordnung, die an die Gegebenheiten der Gemeinde angepasst worden ist. Die grösste Neuerung ist die Aufnahme des Gewässerunterhalts in der SEVO und damit die Möglichkeit, den ­Unterhalt teilweise aus Abwassergebühren mitzufinanzieren. Bis zu zehn Prozent des Abwasser-Gebührenertrags sollen dafür zur Verfügung stehen.

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