Hochkonjunktur im Betreibungsamt

Von Franca Siegfried ‒ 1. März 2024

Die Zunahme von Betreibungen im Jahr 2023 bringt das Betreibungsamt Küsnacht-Zollikon-Zumikon an seine Grenzen. Rolf Leuenberger, Betreibungsbeamter und Gemeindeammann, über die zwei häufigsten Gründe, betrieben zu werden.

Überlastet – es braucht mehr Personal für das Betreibungs- und Gemeinde­ammannamt Küsnacht-Zollikon-Zumikon im Zollikerberg. (Bild: cef)
Überlastet – es braucht mehr Personal für das Betreibungs- und Gemeinde­ammannamt Küsnacht-Zollikon-Zumikon im Zollikerberg. (Bild: cef)

Das Betreibungsamt Küsnacht-Zollikon-Zumikon hat ein Rekordjahr mit insgesamt 19 715 Geschäftsfällen hinter sich. Dazu gehören Zahlungsbefehle (Betreibungsbegehren), Fortsetzungsbegehren und Pfändungen. Allein die Betreibungsbegehren haben im 2023 um 15,2 und die Fortsetzungsbegehren sogar um knapp 20 Prozent zugenommen. Das Amt für die drei Gemeinden ist seit 14 Jahren an der Wilhofstrasse 1 im Zollikerberg untergebracht. Rolf Leuenberger, Betreibungsbeamter und Gemeindeammann, schreibt auf Anfrage des Zolliker Zumiker Boten: «Es sieht danach aus, dass sich die ­Fälle nicht nur lokal häufen.»

440 256 neue Betreibungsverfahren gab es 2023 im ganzen Kanton ­Zürich. Zollikon liegt mit 8358 Fällen vor Zumikon mit deren 2565. Diese Fallzahlen müssen jedoch mit der Einwohnerzahl der beiden Gemeinden verglichen werden. In Zollikon leben insgesamt 13 576 und in Zumikon 5769 Personen. Auch urteilsfähige Minderjährige können betrieben werden, etwa für Reisen ohne gültiges Billett, den Zahlungsbefehl erhalten die Eltern. Nur für Schulden, die sie im Rahmen ihres Lohnes oder Einwohnerin oder Einwohner Taschengelds gemacht haben, wird der Zahlungsbefehl sowohl ihnen wie auch den Eltern zugestellt. Sie haben die Möglichkeit, einen Rechtsvorschlag zu erheben – die Betreibung wird danach gestoppt.

Rückzug von Betreibungen
Rein statistisch gesehen bekam im letzten Jahr jede oder jeder achte Einwohnerin oder Einwohner in Zumikon einen Zahlungsbefehl. Was sind die häufigsten Gründe für eine Betreibung? «Die meisten Betreibungen leiten die Steuerämter und die Krankenkassen ein», schreibt Rolf Leuenberger auf ­Anfrage. «Über die Art der weiteren Betreibungen führt das Betreibungsamt Küsnacht-Zollikon-Zumikon jedoch keine Statistik.» Eine Eigenheit des Schweizer Rechtssystems ist, dass jede Person jede andere Person voraussetzungslos betreiben kann. Auf die Frage, ob auch Betreibungen zu schikanösen Zwecken zunehmen, antwortet Betreibungsbeamter Leuenberger: «Nein. Betreibungen, die wider besseres Wissen eingeleitet werden, kommen in der Praxis sehr selten vor.»

Zu beachten sei, dass jede Person, die glaubhaft ein Interesse nachweise, einen Betreibungsregisterauszug einfordern könne (Art. 8a SchKG), wobei das Einsichtsrecht auf fünf Jahre beschränkt sei: «Wenn ein Gläubiger die Betreibung zurückzieht, dann erscheint diese auf dem Auszug nicht mehr», so Rolf Leuenberger. «Auf einen Rückzug besteht jedoch selbst bei einer Bezahlung der ­Betreibung kein Rechtsanspruch. Oft verlangen die Gläubiger hierfür noch zusätzlich Geld von den Schuldnern.» Beim Betreibungsamt Küsnacht-Zollikon-Zumikon wurden im letzten Jahr von den 5429 Betreibungen 1987 zurückgezogen.

Nötige Stellenaufstockung
Ein Auszug aus dem Betreibungsregister ist ein amtliches Dokument beziehungsweise eine öffentliche Urkunde. Im Betreibungsregisterauszug sind jedoch nur die Einträge des jeweiligen Wohnortes innerhalb des Betreibungskreises ersichtlich. Sobald ein Schuldner oder eine Schuldnerin in einen anderen Betreibungskreis zieht, wird das für die Gemeinde zuständige Betreibungsamt ein neues Register anlegen. Das bedeutet, für eine Gesamtübersicht der Schulden braucht es die Betreibungsregisterauszüge aller früheren Wohnorte. Und das Einsichtsrecht erlischt nach fünf Jahren.

Im Verhandlungsbericht der Zolliker Gemeinderatsitzung vom 7. Februar 2024 steht auch: «Mit den ­bestehenden Ressourcen ist eine ordnungsgemässe Erledigung der Rechtsgeschäfte nicht mehr zu bewältigen.» Als Konsequenz hat der Gemeinderat einer Stellenplan­aufstockung um 140 Prozent auf 740 Stelleneinheiten zugestimmt. In den nächsten drei Jahren bestehe jedoch die Möglichkeit, im Rahmen zweier bevorstehenden Pensionierungen diese Stellenprozente wieder zu reduzieren – falls die Betreibungen wieder abnehmen würden. Der Blick über die Kantonsgrenzen hinaus zeigt, dass etwa der Kanton Zug letztes Jahr um 30 Prozent mehr Betreibungen zu bewältigen hatte.

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