Von Claudia Eberle-Fröhlich ‒ 8. März 2024
Am vergangenen Freitag, dem 1. März, hat der Bundesrat die Freisetzungsverordnung geändert und damit eine Forderung des Parlaments umgesetzt. 197 gebietsfremde Arten dürfen weder importiert, verkauft noch verschenkt werden. Insgesamt sind in der Schweiz 1305 etablierte gebietsfremde Arten bekannt: 430 Tiere, 730 Pflanzen und 145 Pilze. Davon gelten 197 Arten als invasiv: 85 Tiere, 89 Pflanzen und 23 Pilze. Während sich die Mehrheit unauffällig in die Ökosysteme integriert haben, besteht die Gefahr, dass weitere Arten in die Schweiz gelangen und sich etablieren. Die Verbreitung von Tier- und Pflanzenarten begrenzten einst natürliche Barrieren wie Meere, Gebirge und Wüsten. Innerhalb dieser Lebensräume entstanden Ökosysteme mit einem harmonischen Gleichgewicht zwischen den Arten. Durch die Globalisierung gelangten und gelangen – absichtlich und unbeabsichtigt – Pflanzen, Tiere, Pilze und Mikroorganismen in Gebiete, die sie von Natur aus nicht erreichen könnten. Als Neophyten werden Pflanzen bezeichnet, die nach 1500 durch direkte oder indirekte Mithilfe des Menschen in ein Gebiet eingeschleppt wurden, in dem sie vorher nicht wuchsen und hier Mensch und Umwelt bedrohen oder das ökologische Gleichgewicht, die Vielfalt der Arten sowie deren nachhaltige Nutzung gefährden.
Trotz potenzieller Risiken profitiert die globalisierte Wirtschaft und Gesellschaft von vielen dieser Arten, die in Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Tierhandel, Garten- und Landschaftsbau sowie anderen industriellen Sektoren eingesetzt werden.
In unseren Gemeinden leben viele Hausbesitzerinnen und -besitzer. Wer will nicht im Sommer und Winter von Blicken geschützt im Garten und Haus leben. Das ermöglicht der immergrüne Kirschlorbeer, in den letzten Jahrzehnten auch von vielen Gartenprofis empfohlen.
Vor allem dessen Blätter und Beeren sind giftig. Vögel fressen die Beeren trotzdem und fördern damit die unkontrollierte Ausbreitung. Der Kirschlorbeer verdrängt mit seinem dichten Blätterwerk jeglichen Unterwuchs und behindert im Wald die natürliche Verjüngung. Er hat sich auch in unseren Wäldern vermehrt, etwa rund ums Düggelbachtobel und oberhalb der Pfadihütte Turatzburg. Der Strauch gehört zur Kategorie der Herzwurzler; er bildet eine Pfahlwurzel, von welcher weitere Hauptwurzeln ausgehen, die sich waagrecht ausbreiten. Er ist deshalb schwer zu entfernen.
Ab dem kommenden 1. September dürfen Gärtnereien unter anderen den Kirschlorbeer nicht mehr verkaufen. Nachhaltige Gartencenter haben bereits vor ein paar Jahren den Verkauf gestoppt. Bestehende Pflanzen dürfen vorläufig in den Gärten bleiben.
Einheimische Gehölze wie Liguster, Eibe, Stechpalme, Rotbuche und Feldahorn bieten nicht nur Sichtschutz, sondern auch Lebensraum für Tiere. Liguster (Ligustrum vulgare) ist wintergrün und gedeiht gut in nicht zu kalten Regionen mit kalkhaltigen Böden. Eibe (Taxus baccata) und Stechpalme (Ilex aquifolium) sind ebenfalls attraktive Alternativen und bevorzugen feuchte Böden. Obwohl giftig, bleiben ihre Früchte durch regelmässigen Schnitt aus. Rotbuche (Fagus sylvatica) und Feldahorn (Acer campestre) sind im Sommer grün und wachsen gern auf kalkhaltigen Böden. Alle diese Gehölze sind leicht zu beschneiden und bieten Vögeln sichere Brutplätze. Durch regelmässiges Schneiden wird das Futterangebot für Singvögel und Insekten zwar reduziert, erschwert jedoch Katzen, Mardern, Raub-
und Rabenvögeln den Zugang. Das attraktive, reich bebilderte Nachschlagewerk «Praxishilfe. Invasive Neophyten im Kanton Zürich» hat die Baudirektion des Kantons Zürich 2022 neu aufgelegt. Es dient Anfängern und Profis gleichermassen.
Kirschlorbeerhecken (Bild rechts) säumen zahlreiche Grundstücksgrenzen. Eine Alternative bietet die Eibe,
die bereits bei vielen Neubauten eingesetzt wird. (Bilder: cef)
ANMELDEN
Herzlich willkommen! Melden Sie sich mit Ihrem Konto an.