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Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit

Von Claudia Eberle-Fröhlich ‒ 5. April 2024

Für Hundehalterinnen und -halter in Zollikon und Zumikon gilt ab 1. April wieder Leinenpflicht im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes. Zwei Fachpersonen erzählen von ihren Erfahrungen.

Hundesitter und Hundehalterinnen treffen sich nicht nur in der Allmend zum Spaziergang. Seit dem 1. April gilt für 4 Monate die Leinenpflicht im Wald und bis 50 m ausserhalb. (Bild: cef)
Hundesitter und Hundehalterinnen treffen sich nicht nur in der Allmend zum Spaziergang. Seit dem 1. April gilt für 4 Monate die Leinenpflicht im Wald und bis 50 m ausserhalb. (Bild: cef)

Die Leinenpflicht, in der Schweiz kantonal geregelt, ist seit 2023 zwischen 1. April und 31. Juli obligatorisch. Im Kanton Zürich gilt während der Brut- und Setzzeit strikte Leinenpflicht im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes. Zur Sensibilisierung weisen beide Gemeinden die Hundehaltenden mit Plakaten und Informationsmaterial auf ihre Verantwortung hin.

Was unter dem Jahr gilt

Unter dem Jahr empfiehlt der Kanton Zürich, die Hunde im Wald an der Leine zu führen. Ohne Leine sollten sie auf den Wegen bleiben und unter zuverlässiger Kontrolle respektive auf Abrufdistanz sein. Für viele war es bereits in der Vergangenheit selbstverständlich, während der Brut- und Setzzeit in Gebieten, wo sich Wildtiere mit ihren Jungen aufhalten könnten, ihre Hunde anzuleinen. Trotzdem gab und gibt es immer wieder Fälle, in welchen die Vierbeiner Wildtiere hetzten, was zu Verletzungen und gar zum Tod führte. Die Gesetzesänderung im Jagdrecht will die ­heimische Tierwelt schützen, der Wald ist schliesslich ihr natürlicher Lebensraum.

Nachgefragt beim Obmann der Jagdgesellschaft Zollikon

«Wir verzeichnen leider jedes Jahr Hunderisse in unserem Revier», erklärt Alain Merkli, Obmann des Zolliker Jagdreviers und zuständig für die Wildhut in Zollikon. In der Brutzeit seien nicht nur die Jungtiere, sondern auch die Muttertiere weniger fluchtfähig und daher gefährdeter. «Leider hatten wir auch schon gerissene Muttertiere wie zum Beispiel eine Geiss, die beim Setzen des Jungtiers – halb im Mutterleib, halb draussen – gerissen wurde.»

«Oft finden wir auch Fallwild, bei dem wir die Todesursache nicht mehr genau herleiten können; wahrscheinlich sind teils auch von Hunden gerissene dabei. Letztes Jahr fanden wir zwar einiges Fallwild mit unbekannter Todesursache, aber keinen eindeutigen Hunderiss.» Alain Merkli ist der Meinung, dass die Regelung wirksam ist. Für relevante statistische Aussagen sei es jedoch zu früh. Aktuelle Probleme mit Hundehalterinnen und -halter bestünden nicht. Im Gegenteil, der Zolliker Jäger ist positiv überrascht von der disziplinierten Haltung und dem Verständnis. Den Vorteil des neuen Gesetzes sieht er im bewussten Nebeneinander und dem Wissen um die Brutzeit. Der Hundetourismus in Zollikon scheint ihm rückläufig, die Anreise aus der Stadt weniger lohnenswert. Als Nachteil empfindet er die Umstellung und Einschränkungen der Hundebesitzerinnen und -besitzer.

Nachgefragt beim ­Hundespezialisten

Auf den beliebten Hundespaziergängen beim Süessblätz (Chellen) zwischen Ebmatingen und Zumikon sowie in der Allmend treffen sich auch Hundesitter. Wir unterhielten uns in Zollikon mit dem Erlenbacher Hundesitter Michael Baggenstos, der sich verständnisvoll äussert. Er ist täglich mit mehreren Hunden unterwegs, selbstverständlich an langen Leinen. Er bemängelt jedoch die lange Schonzeit: «Bis Ende Juni würde genügen. Müssen die Hunde bis anfangs August an den Leinen gehalten werden, sind sie unausgeglichen, sogar geladen.» Zudem beginne kurz darauf die Jagd – und die Hunde müssen wieder an die Leine. Er würde ein anderes Konzept anstreben, nämlich Hunde durch Tests auf Jagd- und Verhaltensmuster prüfen und mit klassifizierten Plaketten versehen. Zudem wünscht er sich eine abgegrenzte Hundeauslauf­zone, in der sich die Hunde während der Sperrzeit austoben könnten.

Ganzjährige Leinenpflicht
Unter bestimmten Bedingungen gilt in Zürich ganzjährig eine generelle Leinenpflicht mit kurzer Leine. An belebten Orten und Plätzen, in öffentlichen Gebäuden wie Einkaufszentren und Bahnhöfen, in der Nähe von Schulen und Sportplätzen sowie im Strassenverkehr. Hunde, die eine Gefährdung für die Umwelt darstellen, sind stets an der Leine zu führen, wenn nötig sogar mit Maulkorb. Grundsätzlich gilt: Wer seinen Hund freilaufen lässt, sollte diesen in Sichtweite halten und jederzeit rufen und anleinen können.

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