Von Joël J. Meyer ‒ 22. Juni 2023
Es war die erste gemeinsame Versammlung der vereinten reformierten Kirchen Zollikon und Zumikon. Dementsprechend galt es, über beide Jahresrechnungen der im letzten Jahr noch getrennten Kirchen abzustimmen. Die anwesenden Stimmberechtigten nahmen sowohl die Jahresrechnung 2022 der Kirchgemeinde Zollikon als auch die Jahresrechnung 2022 der Kirchgemeinde Zumikon an.
Auch das neue Behördenentschädigungsreglement wurde einmütig angenommen. Über die Jahresberichte 2022 wurde nicht abgestimmt; die Kirchenpflege ist befugt, eigenständig über diese zu entscheiden – und hat diese angenommen. Einwände oder Fragen seitens der Kirchgemeinde gab es dazu nicht.
Als neues Mitglied der Rechnungsprüfungskommission (RPK) stellte sich René Doldt zur Wahl. Der Zumiker Wirtschaftsinformatiker war bereits zwischen 2004 und 2018 Mitglied der Kirchenpflege Zumikon gewesen, die letzten acht Jahre als Präsident. Auch René Doldt erhielt die Unterstützung der Stimmberechtigten und wurde einhellig für die RPK gewählt.
Die einzige Ablehnung galt der Initiative von Conrad Frey und Rolf Eicher zur Wiedereinführung von vorberatenden Kirchgemeindeversammlungen vor Urnenabstimmungen. Conrad Frey argumentierte, die Kirchenmitglieder mit dieser Initiative «bei der Stange halten» zu wollen. Es sei heute wichtiger denn je, die Mitwirkung der Stimmberechtigten sicherzustellen. Die vorberatenden Versammlungen würden die Teilnahme am Kirchenwesen stärken, der entstehende Mehraufwand fiele nicht ins Gewicht. Dabei beteuerte Conrad Frey, dass es sich bei der Initiative keinesfalls um ein Misstrauensvotum gegenüber der Kirchenpflege handle: Die Initianten suchen keinen Konflikt, sondern Partizipation.
Hanna Rüegg, Präsidentin der Kirchenpflege, riet den Anwesenden, die Initiative abzulehnen, nicht zuletzt aus Respekt gegenüber der Resultate des letzten Urnengangs im Mai 2022, als mit der Annahme der neuen Kirchgemeindeordnung ebendiese vorberatenden Versammlungen ausgeschlossen wurden. Als Präsidentin sei es ihr wichtig, die Kirchengemeinschaft bestmöglich zu informieren, die vorberatenden Versammlungen trügen dazu jedoch nichts bei. Der Aufwand für eine solche Versammlung stünde nicht im Verhältnis zur Anzahl Stimmberechtigten, die erfahrungsgemäss teilnehmen würden. Bei einem Urnengang erreiche die Kirche viel mehr Leute, die demokratische Wichtigkeit liege also dort. Die Kirchenpflege nehme sich sämtliche Anliegen zu Herzen, und hätten die Stimmberechtigten doch einen Einwand, könnten sie diesen an der Urne kundtun.
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