Von Franca Siegfried ‒ 5. Oktober 2023
Alle Stimmberechtigten, die am 14. Juni an der Gemeindeversammlung waren, kennen die Geschichte. Gemeinderätin und Schulpflegepräsidentin Claudia Irniger sprach 14 Minuten lang über die Situation an der Schule Rüterwis im Zollikerberg. Sie berichtete über die Vorgeschichte, über Details und ergänzte mit einer persönlichen Anschuldigung gegen ein Schulpflegemitglied – also mit Namen. Letzteres brachte die Stimmung im Zolliker Gemeindesaal zum Kochen. Zumal bei der Eröffnung der Versammlung Gemeindepräsident Sascha Ullman die Stimmberechtigten im Saal um Sachlichkeit ohne Anschuldigungen bat.
Zum nächsten Eklat führte das Protokoll der Gemeindeversammlung. Warum? Die erwähnten 14 Minuten waren in zwei unaufgeregten Sätzen zusammengefasst. Alle Emotionen und Anschuldigungen waren ausgeblendet. Daraufhin haben 18 Stimmberechtigte beim Bezirksrat am 23. Juni Beschwerde erhoben. Die Antwort der Gemeinde an den Bezirksrat vom 28. Juli bezog sich auf die Tatsache, dass man sich seit 2019 auf Beschlussprotokolle beschränke, Kommentare, Zwischenrufe, Gelächter und Tumulte also nicht erfasst würden. Eine Gemeindeversammlung sei ein Ort, wo sich Stimmberechtigte frei äussern könnten. Diese Argumentation fand jedoch im Fall Rüterwis, der sogar in nationalen Qualitätsmedien besprochen wurde, beim Bezirksrat kein Gehör. In der Beschwerdeantwort schreibt er: «Liegen Protokoll und Äusserungen von Schulpräsidentin derart weit auseinander, entstehen inhaltliche Fehler.» Die Lektüre des Protokolls suggeriere eine gewöhnliche, beinahe triviale Auskunft und nicht eine strittige Stellungnahme. Kurz gesagt: Der Aufsichtsbeschwerde sei Folge zu leisten, der Gemeinderat müsse diesen Abschnitt im Protokoll ergänzen.
Noch hätte der Gemeinderat 30 Tage Zeit für die nächste Instanz, den Regierungsrat. Der Gemeinderat akzeptiert jedoch den Entscheid des Bezirksrats – und erteilte Gemeindeschreiber Markus Gossweiler den Auftrag, den verlangten Zusatz anhand der Tonaufzeichnungen zu verfassen. Der Gemeinderat wird darüber am 25. Oktober 2023 beschliessen, damit das Protokoll nach Ablauf der Rechtsmittelfrist entsprechend ergänzt und neu veröffentlicht werden kann.
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