Von Birgit Müller-Schlieper ‒ 5. Oktober 2023
Die Hilfsbereitschaft war von Anfang an gross. Als im Frühjahr 2022 der Ukraine-Krieg begann und aus Ukrainern Flüchtlinge wurden, waren auch Schweizer und Schweizerinnen sofort zur Stelle. In Zumikon nahmen Privatpersonen vorwiegend Frauen und Kinder auf. Die Gemeinde selbst konnte Schutzsuchende unter anderem in Wohnungen im Schwäntenmos unterbringen. Als Glücksfall erwies sich, dass das kurz zuvor verkaufte Feuerwehrgebäude am Mettelacher noch nicht anderweitig genutzt wurde; so konnten auch dort Familien aus der Ukraine untergebracht werden. Mobiliar stellten Zumiker Bürger und Bürgerinnen unbürokratisch durch eine Spendenaktion zur Verfügung.
Von Anfang an war klar, dass dies keine dauerhafte Lösung sein konnte. Ende September nun mussten die Wohnungen am Mettelacher geräumt werden. Doch es konnten für alle Flüchtlinge neue Unterkünfte gefunden werden. So zum Beispiel in sechs gemeindeeigenen Wohnungen. «Es war uns sehr wichtig, dass keine Kündigungen ausgesprochen werden mussten. Um das zu vermeiden, haben wir laufend agiert. Wurde beispielsweise im Mai 2023 eine geeignete Wohnung frei, haben wir diese bereits dann für Personen aus der Ukraine genutzt», erläutert Gemeindeschreiber Thomas Kauflin. Zusätzlich konnten ein Haus unbefristet und zwei weitere Wohnungen befristet bis Juli 2025 auf Zumiker Gemeindegebiet gemietet werden. Die Suche konzentrierte sich auf das Gemeindegebiet, um Komplikationen wie Zuständigkeiten, Betreuung oder Schulbesuch zu vermeiden.
Langfristig sollen die Flüchtlinge in ein Wohnhaus an der Farlifangstrasse ziehen. Dem hatte die Gemeindeversammlung im Juni 2023 nach ausgiebiger Diskussion eigentlich zugestimmt – mit 175 zu 140 Stimmen. Bewilligt wurde ein Baukredit von 4,5 Millionen Franken für eine Asylunterkunft in Modularbauweise. Im Vorfeld waren etliche andere Standorte geprüft, aber verworfen worden.
Der anvisierte Zeitplan mit dem Baubeginn im Frühling 2024 ist etwas ins Wanken geraten. «Mit dem laufenden Rekurs gegen die Baubewilligung sind verlässliche Aussagen noch schwieriger geworden. Wir wissen nicht, wann das Baurekursgericht einen Entscheid fällen wird und ob dieser dann allenfalls auch noch an die nächste Instanz weitergezogen wird. Aktuell gehen wir von einem Bezug frühestens Ende 2024 bzw. Anfang 2025 aus», erklärt Thomas Kauflin den aktuellen Stand der Dinge.
ANMELDEN
Herzlich willkommen! Melden Sie sich mit Ihrem Konto an.